Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben und sich danach fachlich weiterentwickeln wollen.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben und sich danach fachlich weiterentwickeln wollen. Anders als der Name vermuten lässt, kann darunter auch ein berufsbegleitendes Studium fallen.
Der wichtigste Punkt zuerst, weil er zeitkritisch ist: Die Bewerbung ist an eine Altersgrenze gebunden. Wer sie in Sichtweite hat, sollte sich zeitnah kümmern statt zu warten.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen; die Bedingungen und Sätze ändern sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.
Worum es auf dieser Seite geht – und wo du was findest.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben und sich danach fachlich weiterentwickeln wollen.
Erwartet werden in der Regel ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit gutem Ergebnis (nachgewiesen über die Abschlussnote, einen Wettbewerbserfolg oder einen begründeten…
Ein berufsbegleitendes Studium kann als Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, wenn es fachlich an die Ausbildung anschließt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Dann ist meist das Aufstiegsstipendium der passende Weg: gleiche Stiftung, aber auf Menschen mit Berufserfahrung und erstem Studium ausgerichtet, ohne diese Altersgrenze.
Unsere Studienberatung geht die Frage, ob dein Studium als förderfähige Weiterbildung gilt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest.
Kläre jetzt, ob dein Studium förderfähig ist.
Erwartet werden in der Regel ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit gutem Ergebnis (nachgewiesen über die Abschlussnote, einen Wettbewerbserfolg oder einen begründeten Vorschlag), eine Beschäftigung oder Tätigkeit im erlernten Bereich und die genannte Altersgrenze zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Die Förderung läuft über mehrere Jahre und ist zweckgebunden: Sie deckt anteilig die Kosten qualifizierender Weiterbildung, wobei in der Regel ein Eigenanteil bleibt. Die genauen Bedingungen, Beträge und Fristen stehen bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.
Ein berufsbegleitendes Studium kann als Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, wenn es fachlich an die Ausbildung anschließt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Zuständig für diese Einschätzung ist deine Bewilligungsstelle, in der Regel deine Kammer. Frag dort vor der Anmeldung nach, damit du Klarheit hast.
Für dein Studium bei uns heißt das praktisch: Du kannst 365 Tage im Jahr starten und bist an keine Semesterfristen gebunden — der Förderweg diktiert also nicht deinen Studienbeginn.
Dann ist meist das Aufstiegsstipendium der passende Weg: gleiche Stiftung, aber auf Menschen mit Berufserfahrung und erstem Studium ausgerichtet, ohne diese Altersgrenze. Einen Überblick über alle Wege gibt unsere Seite Stipendien im Fernstudium.
Unsere Studienberatung geht die Frage, ob dein Studium als förderfähige Weiterbildung gilt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest. Beratungstermin vereinbaren oder direkt anrufen unter +49 7191 22985-10.
Einen ersten Überblick über deine Möglichkeiten bekommst du auch im Ratgeber Fernstudium finanzieren. Auf jeder Produktseite findest du zusätzlich den Finanzierungs-Check: ein paar kurze Fragen, danach siehst du, welche Wege für deine Situation infrage kommen — anonym und ohne Anmeldung.
Alles eine Frage der Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebenssituation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studienorganisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungsmodellen.
Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.
Der Check betrachtet unter anderem:
Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich
Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraussetzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Note 1,9 bestanden haben — oder die bei einem überregionalen Leistungswettbewerb unter den ersten drei lagen oder von Arbeitgeber beziehungsweise Berufsschule vorgeschlagen werden. Zum Zeitpunkt der Aufnahme liegt die Altersgrenze bei 24 Jahren; für Wehrdienst, Elternzeit und vergleichbare Zeiten verlängert sie sich um bis zu drei Jahre. Ein Hochschulabschluss darf noch nicht vorliegen.
Stand 03.09.2026, Quelle: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Gefördert werden bis zu 9.135 Euro über höchstens drei Jahre, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme; im ersten Jahr kommt ein IT-Bonus von 250 Euro für einen Rechner hinzu. Das deckt einen Teil der Studiengebühren ab — viele verbinden es deshalb mit einem der Finanzierungsmodelle der EHiP, in denen du zwischen 36, 48 und 60 Monatsraten wählst.
Stand 03.09.2026, Quellen: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung; Allgemeine Studienbedingungen der EHiP, Stand 17.06.2026.
Bei der Stelle, bei der deine Ausbildung eingetragen war — in der Regel deine Kammer. Wer einen Gesundheitsberuf erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Stand 03.09.2026, Quelle: SBB.
Ob eine Förderung in deinem Fall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Die Studienberatung bereitet dich auf das Gespräch vor.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr