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Weiterbildungs­stipendium

Das Weiterbildungs­stipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufs­ausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben und sich danach fachlich weiter­entwickeln wollen. Anders als der Name vermuten lässt, kann darunter auch ein berufs­begleitendes Studium fallen.

Der wichtigste Punkt zuerst, weil er zeitkritisch ist: Die Bewerbung ist an eine Altersgrenze gebunden. Wer sie in Sichtweite hat, sollte sich zeitnah kümmern statt zu warten.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen; die Bedingungen und Sätze ändern sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.

Auf einen Blick

Worum es auf dieser Seite geht – und wo du was findest.

Weiterbildungs­stipendium

Das Weiterbildungs­stipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufs­ausbildung mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben und sich danach fachlich weiter­entwickeln wollen.

Zum Weiterbildungs­stipendium

Voraus­setzungen in Kürze

Erwartet werden in der Regel ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit gutem Ergebnis (nachgewiesen über die Abschlussnote, einen Wettbewerbserfolg oder einen begründeten…

Zu den Voraus­setzungen

Studium statt Seminar — was zu beachten ist

Ein berufs­begleitendes Studium kann als Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, wenn es fachlich an die Ausbildung anschließt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind.

Zur Studienförderung

Und wenn die Altersgrenze überschritten ist?

Dann ist meist das Aufstiegs­stipendium der passende Weg: gleiche Stiftung, aber auf Menschen mit Berufs­erfahrung und erstem Studium ausgerichtet, ohne diese Altersgrenze.

Zur Altersgrenze

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, ob dein Studium als förderfähige Weiterbildung gilt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest.

Zum Beratungsangebot

Die Altersgrenze läuft — deine Chance nicht.

Kläre jetzt, ob dein Studium förderfähig ist.

Ein Mann sitzt mit einer Bankkarte in der Hand auf dem Sofa vor einem Laptop auf dem Wohnzimmertisch.

Voraus­setzungen in Kürze

Erwartet werden in der Regel ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit gutem Ergebnis (nachgewiesen über die Abschlussnote, einen Wettbewerbserfolg oder einen begründeten Vorschlag), eine Beschäftigung oder Tätigkeit im erlernten Bereich und die genannte Altersgrenze zum Zeitpunkt der Aufnahme.

Die Förderung läuft über mehrere Jahre und ist zweckgebunden: Sie deckt anteilig die Kosten qualifizierender Weiterbildung, wobei in der Regel ein Eigenanteil bleibt. Die genauen Bedingungen, Beträge und Fristen stehen bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: sbb-stipendien.de/weiterbildungs­stipendium.

Studium statt Seminar — was zu beachten ist

Ein berufs­begleitendes Studium kann als Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, wenn es fachlich an die Ausbildung anschließt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Zuständig für diese Einschätzung ist deine Bewilligungsstelle, in der Regel deine Kammer. Frag dort vor der Anmeldung nach, damit du Klarheit hast.

Für dein Studium bei uns heißt das praktisch: Du kannst 365 Tage im Jahr starten und bist an keine Semesterfristen gebunden — der Förderweg diktiert also nicht deinen Studienbeginn.

Und wenn die Altersgrenze überschritten ist?

Dann ist meist das Aufstiegs­stipendium der passende Weg: gleiche Stiftung, aber auf Menschen mit Berufs­erfahrung und erstem Studium ausgerichtet, ohne diese Altersgrenze. Einen Überblick über alle Wege gibt unsere Seite Stipendien im Fernstudium.

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, ob dein Studium als förderfähige Weiterbildung gilt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest. Beratungstermin vereinbaren oder direkt anrufen unter +49 7191 22985-10.

Einen ersten Überblick über deine Möglichkeiten bekommst du auch im Ratgeber Fernstudium finanzieren. Auf jeder Produktseite findest du zusätzlich den Finanzierungs-Check: ein paar kurze Fragen, danach siehst du, welche Wege für deine Situation infrage kommen — anonym und ohne Anmeldung.

Alles eine Frage der Finanzierung

Dein Finanzierungs-Check

Welche Finanzierungs­möglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebens­situation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studien­organisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungs­modellen.

Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.

Der Check betrachtet unter anderem:

  • BAföG und familienbezogene Leistungen
  • Aufstiegs- und Weiterbildungs­stipendium
  • weitere Stipendien
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Anrechnung und steuerliche Prüfung
  • KfW-Studienkredit und EHiP-Zahlungs­modelle

Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich

Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraus­setzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.

Häufige Fragen

Fachkräfte mit abgeschlossener Berufs­ausbildung, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Note 1,9 bestanden haben — oder die bei einem überregionalen Leistungswettbewerb unter den ersten drei lagen oder von Arbeitgeber beziehungsweise Berufsschule vorgeschlagen werden. Zum Zeitpunkt der Aufnahme liegt die Altersgrenze bei 24 Jahren; für Wehrdienst, Elternzeit und vergleichbare Zeiten verlängert sie sich um bis zu drei Jahre. Ein Hochschulabschluss darf noch nicht vorliegen.

Stand 03.09.2026, Quelle: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Gefördert werden bis zu 9.135 Euro über höchstens drei Jahre, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme; im ersten Jahr kommt ein IT-Bonus von 250 Euro für einen Rechner hinzu. Das deckt einen Teil der Studiengebühren ab — viele verbinden es deshalb mit einem der Finanzierungs­modelle der EHiP, in denen du zwischen 36, 48 und 60 Monatsraten wählst.

Stand 03.09.2026, Quellen: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung; Allgemeine Studien­bedingungen der EHiP, Stand 17.06.2026.

Bei der Stelle, bei der deine Ausbildung eingetragen war — in der Regel deine Kammer. Wer einen Gesundheitsberuf erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Stand 03.09.2026, Quelle: SBB.

Ob eine Förderung in deinem Fall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Die Studien­beratung bereitet dich auf das Gespräch vor.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr