EHiP Academy · Geförderte Weiterbildung

Voraus­setzungen für einen
Bildungs­gutschein

Ob du einen Bildungs­gutschein bekommst, hängt von deiner beruflichen Situation, vom Nutzen der Weiterbildung für deine Perspektive und von der Zulassung des Angebots ab. Hier siehst du, welche Bedingungen gelten – und wer am Ende entscheidet.

Beratungs­gespräch ist Pflicht
Perspektive muss sich verbessern
Nur zugelassene Angebote
Einzelfallentscheidung des Kostenträgers

Die drei Bedingungen – kurz gesagt

Ein Bildungs­gutschein kann ausgestellt werden, wenn erstens eine Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert oder eine berufliche Neuorientierung unterstützt, zweitens Träger und Maßnahme für die Förderung zugelassen sind und drittens vorher ein Beratungs­gespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter stattgefunden hat.

Diese Seite ist für dich, wenn du wissen willst, ob deine Situation überhaupt in den Rahmen der Förderung passt – bevor du einen Termin beim Kostenträger vereinbarst. Die Entscheidung, die du hier vorbereitest: Beantrage ich einen Bildungs­gutschein, oder ist ein anderer Finanzierungs­weg realistischer?

Was du wissen solltest: Die Entscheidung trifft immer der Kostenträger, individuell und nach eigenem Ermessen. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Die Trägerseite ist geklärt: Die EHiP ist nach AZAV zugelassen, jede Weiterbildung der EHiP Academy ist als geförderte Maßnahme absolvierbar – ob deine Situation passt, prüfst du vorab im Fördercheck.

Wer einen Bildungs­gutschein bekommen kann

Typische Ausgangslagen, in denen ein Bildungs­gutschein in Betracht kommt. Entscheidend ist immer, dass die Weiterbildung deine Perspektive verbessert und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Arbeitslos oder arbeitsuchend.

Du bist gemeldet und suchst eine Stelle – die Weiterbildung soll deine Vermittlungschancen verbessern.

Von Arbeitslosigkeit bedroht.

Dein Arbeitsplatz ist gefährdet, etwa durch Kündigung, Befristung oder Umbruch in deiner Branche.

Berufliche Neuorientierung.

Dein bisheriger Beruf bietet keine langfristige Perspektive, und du willst dich in einem neuen Fachgebiet qualifizieren.

Beschäftigt mit Qualifikations­bedarf.

Du bist angestellt und deine Qualifikation soll erweitert werden – hier führt der Weg häufig über den Arbeitgeber und das Qualifizierungs­chancen­gesetz.

Wann eine Neuorientierung gefördert wird

Ein Bildungs­gutschein wird häufig dann ausgestellt, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um neue berufliche Chancen zu eröffnen. Drei typische Situationen:

Dein Beruf hat keine Zukunft mehr

Wenn dein bisheriges Berufsfeld keine langfristigen Perspektiven bietet, kann eine Weiterbildung den Wechsel in ein tragfähiges Feld ermöglichen.

Was ist ein Bildungs­gutschein?

Du willst in ein neues Fachgebiet

Eine akademische Weiterbildung kann dich in einem neuen Bereich qualifizieren – auf Hochschul­niveau und mit einem anerkannten Abschluss.

Angebote nach Fachgebiet

Zusätzliche Kompetenzen verbessern deine Vermittlung

Wenn dir für passende Stellen eine konkrete Qualifikation fehlt, kann genau diese Weiterbildung deine Vermittlungschancen erhöhen.

Bildungs­gutschein beantragen

Was das Angebot erfüllen muss

Nicht nur deine Situation zählt – auch die Weiterbildung selbst muss die Bedingungen der Förderung erfüllen.

Zugelassener Träger

Der Bildungs­gutschein kann nur bei Bildungsträgern eingelöst werden, die nach AZAV zugelassen sind. Die EHiP ist es.

Zugelassene Maßnahme

Auch die konkrete Weiterbildung muss zugelassen sein – bei der EHiP Academy gilt das für alle Angebote, jeweils mit Bildungsziel und Maßnahmendauer.

Beruflicher Bezug

Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur beruflichen Qualifikation haben, die deine Perspektive verbessert.

Passung zum Gutschein

Das gewählte Angebot muss dem Bildungsziel entsprechen, das im Bildungs­gutschein steht.

Wer entscheidet?

Immer die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Im Beratungs­gespräch wird geprüft, ob eine Weiterbildung sinnvoll ist, ob sie deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und welche Maßnahme zu deiner beruflichen Situation passt. Die EHiP Academy kann dich auf das Gespräch vorbereiten – die Förderentscheidung trifft sie nicht.

So bereitest du den Antrag vor

Geförderte Weiterbildung

Dein Förderweg-Check

Welcher Förderweg für dich in Betracht kommt, hängt vor allem davon ab, wo du beruflich gerade stehst. Der Check ordnet ein, welche Wege prüfenswert sind, was dafür noch geklärt werden muss und wer am Ende entscheidet. Er sagt dir ausdrücklich nicht, ob du gefördert wirst – das kann er nicht.

Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du am Ende ausdrücklich selbst Kontakt aufnimmst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.

Der Check betrachtet:

  • Bildungs­gutschein nach §81 SGB III für Arbeitsuchende und bei gefährdetem Arbeitsplatz
  • Förderung für Beschäftigte nach §82 SGB III (oft QCG-Förderung genannt)
  • Qualifizierungsgeld nach §82a SGB III bei strukturwandelbedingtem Bedarf
  • Beteiligung oder Übernahme durch den Arbeitgeber
  • Selbstfinanzierung mit Ratenzahlung

Je nach Situation 3 bis 5 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich

Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraus­setzungen noch begründet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, weitere Kostenträger beziehungsweise das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Voraus­setzungen

Nein. Ein Bildungs­gutschein kommt auch in Betracht, wenn dein Arbeitsplatz bedroht ist oder eine Neuorientierung notwendig wird. Für Beschäftigte gibt es mit dem Qualifizierungs­chancen­gesetz einen eigenen Weg über den Arbeitgeber – erklärt auf Finanzierung & Förderung.

Für den Bildungs­gutschein selbst nicht. Entscheidend ist deine berufliche Situation und der Nutzen der Weiterbildung. Für die akademische Weiterbildung der EHiP Academy ist keine Hochschul­zugangs­berechtigung erforderlich.

Innerhalb des Bildungsziels, das im Gutschein steht, ja – bei jedem zugelassenen Träger. Sinnvoll ist, das gewünschte Angebot schon mit ins Beratungs­gespräch zu nehmen; wir stellen dir dafür ein Angebot und die Unterlagen zusammen.

Nein. Ein Bachelor-Fernstudium ist keine Maßnahme der Arbeitsförderung; dort gelten hochschulrechtliche Zulassungsregeln. Was für das Fernstudium gilt, steht im Study Guide: Voraus­setzungen.

Passt deine Situation? Dann zum nächsten Schritt

Der Fördercheck ordnet deine Ausgangslage in wenigen Minuten ein. Wenn es passt, zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den Bildungs­gutschein beantragst.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Du musst noch nicht alle Antworten haben.

Ob Weiterbildung, Zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie eine Weiterbildung in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr

Stand der Angaben: 25.09.2026