Aufstiegsstipendium im Fernstudium
Das Aufstiegsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Aufstiegsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es richtet sich an Menschen, die über den beruflichen Weg zum Studium kommen: abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, jetzt der erste akademische Abschluss. Wenn das deine Ausgangslage ist, gehörst du zur Zielgruppe — und nicht zu den Ausnahmen.
Zwei Merkmale machen es für ein Fernstudium besonders interessant: Es ist einkommensunabhängig, dein Verdienst spielt also keine Rolle, und es fördert ausdrücklich auch berufsbegleitende Studiengänge.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen; die Bedingungen und Sätze ändern sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.
Worum es auf dieser Seite geht – und wo du was findest.
Das Aufstiegsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Grundlage sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung.
Berufsbegleitend Studierende erhalten die Förderung in anderer Form als Vollzeitstudierende — die aktuellen Sätze und die Förderdauer stehen auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Ein Aufstiegsstipendium schließt andere Bausteine nicht aus.
Unsere Studienberatung geht die Frage, ob das Aufstiegsstipendium für dich infrage kommt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest.
Wir sagen dir, was zu deinem Weg passt.
Grundlage sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Den Zugang eröffnen in der Regel drei Wege: eine besonders gute Abschlussprüfung, eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers beziehungsweise der Berufsschule. Anschließend folgt ein Auswahlverfahren mit schriftlichem Teil und Auswahlgespräch.
Gefördert wird das erste Hochschulstudium. Wer bereits einen akademischen Abschluss hat, kommt nicht infrage — dafür gibt es andere Wege, etwa die steuerliche Absetzbarkeit als Zweitausbildung.
Berufsbegleitend Studierende erhalten die Förderung in anderer Form als Vollzeitstudierende — die aktuellen Sätze und die Förderdauer stehen auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Wir nennen hier bewusst keine Beträge, weil sie regelmäßig angepasst werden und nur die Stiftung verbindlich Auskunft gibt: sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.
Wichtig für die Planung: Die Bewerbung ist vor Studienbeginn möglich und sinnvoll, das Verfahren braucht Zeit. Du kannst dich also bewerben, während du dich noch entscheidest — und dein Studium bei uns unabhängig davon jederzeit beginnen.
Ein Aufstiegsstipendium schließt andere Bausteine nicht aus. Häufig sinnvoll sind:
Unsere Studienberatung geht die Frage, ob das Aufstiegsstipendium für dich infrage kommt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest. Beratungstermin vereinbaren oder direkt anrufen unter +49 7191 22985-10.
Einen ersten Überblick über deine Möglichkeiten bekommst du auch im Ratgeber Fernstudium finanzieren. Auf jeder Produktseite findest du zusätzlich den Finanzierungs-Check: ein paar kurze Fragen, danach siehst du, welche Wege für deine Situation infrage kommen — anonym und ohne Anmeldung.
Alles eine Frage der Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebenssituation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studienorganisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungsmodellen.
Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.
Der Check betrachtet unter anderem:
Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich
Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraussetzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.
Für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die danach mindestens zwei Jahre gearbeitet haben und besondere berufliche Leistungen belegen können — und die ihr erstes Hochschulstudium aufnehmen. Berufsbegleitendes Studieren ist ausdrücklich vorgesehen und wird mit 3.045 Euro je Kalenderjahr gefördert; im Vollzeitstudium sind es 1.072 Euro monatlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu.
Stand 03.09.2026, Quelle: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Nein, ein Stipendium ist ein Zuschuss und kein Darlehen.
Das richtet sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie. Belegt ist, dass ein Stipendium während des Elterngeldbezugs nicht auf das Elterngeld angerechnet wird — beides lässt sich also nebeneinander beziehen. Welche weiteren Kombinationen in deinem Fall tragen, klärst du am besten im Gespräch.
Stand 03.09.2026, Quelle: Familienportal des Bundes.
Ob eine Förderung in deinem Fall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Die Studienberatung bereitet dich auf das Gespräch vor.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr