Läuferin übergibt in der Wechselzone im Lauf den Staffelstab an ihre Mitläuferin

Anrechnung und Anerkennung von Vorleistungen

Anrechnung und Anerkennung - profitiere doppelt!

Du hast bereits erfolgreich eine Aufstiegs­fortbildung abgeschlossen? Hast in der Vergangenheit bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule erbracht? Oder kannst du eine Berufs­ausbildung vorweisen? Dann kannst du dir gleichwertige Vorleistungen für dein Studium anrechnen lassen - denn bei uns erfahren deine bisherigen Erfolge Wertschätzung. Damit profitierst du doppelt: Deine Studienzeit wird verkürzt und du reduziert deine Studiengebühren!

Kurz gesagt: Was angerechnet werden kann

Angerechnet wird, was du nachweislich schon gelernt hast und was inhaltlich einem Modul deines Studiengangs entspricht. Das können Studienleistungen einer anderen Hochschule sein, eine Aufstiegs­fortbildung wie Fachwirt:in, Techniker:in oder Meister:in, oder Inhalte aus deiner Berufs­ausbildung.

Was zählt

  • Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen
  • Aufstiegs­fortbildungen der IHK und HWK
  • Berufs­ausbildungen und vergleichbare Abschlüsse
  • Weiterbildungen mit ausgewiesenem Umfang

Wie geprüft wird

  • Du reichst Nachweise als einfache Kopie ein
  • Wir gleichen Inhalt und Umfang mit den Modulen ab
  • Du erhältst eine kostenfreie Vorabeinschätzung
  • Beglaubigte Kopien erst zur verbindlichen Abnahme

Was du davon hast

  • Angerechnete Module musst du nicht belegen
  • Je ECTS-Punkt 30 Stunden weniger Aufwand
  • Je ECTS-Punkt 45,00 € weniger Gebühren
  • Du bist früher fertig

Anrechnung oder Anerkennung — wo ist der Unterschied?

Anerkennung heißt: Eine Leistung aus dem Hochschulbereich wird als gleichwertig eingestuft und ersetzt ein Modul. Anrechnung heißt: Eine Leistung von außerhalb der Hochschule — aus Ausbildung, Fortbildung oder Berufs­erfahrung — wird auf das Studium angerechnet.

In der Praxis läuft beides über dasselbe Verfahren, und beides ist miteinander kombinierbar. Über das Ergebnis entscheidet am Ende der Prüfungsausschuss; du bekommst es schriftlich als Anrechnungsbescheid.

Im Überblick

Spare Zeit

Mit jedem angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du den Studienumfang um 30 Stunden.

Reduziere Gebühren

Du sparst nicht nur Zeit, sondern auch Geld: Pro ECTS-Punkt sparst du 45,00 €.

Schneller am Ziel

Du hältst deinen Abschluss früher in den Händen und kannst deine Karriere schneller in Fahrt bringen.

Pauschale und individuelle Anrechnung

Wir unterscheiden im Anerkennungs­verfahren zwischen der individuellen und pauschalen Anrechnung. Die potenziellen Anrechnungs­möglichkeiten sind für dich vorteilhaft miteinander kombinierbar.

 

Leistungen aus einer Aus- oder Aufstiegs­fortbildung:

  • Berufs­ausbildungen über die IHK und HWK
  • Fachwirte, Betriebswirte, Fachkaufmann*frau, Techniker, Meister der IHK und HWK
  • Vergleichbare Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (z.B. staatlich geprüfte Betriebswirte, Abschlüsse der VWA, Sparkassenakademien etc.)

 

Folgende Möglichkeiten hast du im individuellen Anerkennungs­verfahren:

  • Studienleistungen an anderen Hochschulen
  • Berufs­ausbildungen, die über andere zuständige Stelle als IHK und HWK laufen
  • Sonstige Weiterbildungsabschlüsse

So funktioniert deine Online-Anrechnung

Nutze im ersten Schritt unseren Online-Antrag

Nutze im ersten Schritt unseren Online-Antrag

Mit unserem Online-Antrag kannst du kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen lassen, welche Vorleistungen wir dir anrechnen können. Lade uns hierzu deine erforderlichen Nachweise als einfache Kopie hoch - und wir führen eine Vorabüberprüfung deiner Anrechnungs­möglichkeiten durch. Welche Unterlagen wir für deinen Anerkennungs­gegenstand benötigen, findest du im weiteren Verlauf. Du kannst deinen Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sowohl vor deiner Anmeldung als auch während deines 4-wöchigen und kostenfreien Probestudiums stellen.

Eine junge Frau mit lockigem Haar sitzt lächelnd am Schreibtisch und schaut auf ihr Smartphone; vor ihr stehen ein Laptop und eine Kaffeetasse.

Erhalte dein Feedback zum Ergebnis

Nachdem wir die Vorabüberprüfung durchgeführt haben, erhältst du von uns eine Nachricht samt dem Ergebnis. Hier kannst du detailliert einsehen, welche Vorleistungen auf Grundlage deiner eingereichten Unterlagen anrechenbar sind. Außerdem erfährst du, wie viele ECTS-Punkte du einsparst und wie sich dies auf deine Studiendauer und Studiengebühren positiv auswirkt. Übrigens: Pro angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du deine Studiendauer um 30 Stunden und sparst 45,00 €.

Jetzt geht es zur finalen Anerkennung

Jetzt geht es zur finalen Anerkennung

Nun müssen wir das Ergebnis noch rechtlich absichern, indem du uns postalisch beglaubigte Kopien deiner Dokumente zusendest. Stimmen die postalisch eingereichten Dokumente mit der Vorabüberprüfung überein, nimmt der Prüfungsausschuss deinen Antrag final ab und du erhältst deinen Anerkennungsbescheid. Mit deiner Immatrikulation werden deine angerechneten Leistungen auf deine Leistungsübersicht angerechnet - und jetzt haben sich deine Studiendauer und -gebühren offiziell reduziert.

Tipp: Für amtliche Beglaubigungen kannst du dich an folgende Stellen wenden: Rathäuser/Bürgerämter, Orts­bürgermeister*innen, Kreisverwaltungen, Pfarrämter, Gerichte, Notare und Notarinnen. Beglaubigte Kopien werden auch anerkannt, wenn die Kopie von der Stelle angefertigt und abgestempelt wird, die auch das Original ausgestellt hat, z.B. Schulen, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Universitäten.

Nutze im ersten Schritt unseren Online-Antrag

Mit unserem Online-Antrag kannst du kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen lassen, welche Vorleistungen wir dir anrechnen können. Lade uns hierzu deine erforderlichen Nachweise als einfache Kopie hoch - und wir führen eine Vorabüberprüfung deiner Anrechnungs­möglichkeiten durch. Welche Unterlagen wir für deinen Anerkennungs­gegenstand benötigen, findest du im weiteren Verlauf. Du kannst deinen Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sowohl vor deiner Anmeldung als auch innerhalb von vier Wochen nach Studienstart stellen.

Was brauchen wir von dir?

Im Folgenden erfährst du, welche Unterlagen zunächst als einfache Kopien die Grundlage zur Vorabüberprüfung deiner Anrechnungs­möglichkeiten bilden.

  • Leistungsnachweise über die erzielten Studienleistungen und zeitlichen Umfang (SWS/Stundenzahl/ECTS)
  • Übersicht der Inhalte (z.B. Modulhandbuch, Studien- oder Prüfungsordnung)
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

  • Zeugnis als Nachweis zum bestandenen Fortbildungs­abschluss
  • Rahmenlehrplan der Aufstiegs­fortbildung bzw. Darstellung der vermittelten fachlichen Inhalte
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

  • Ausbildungszeugnis
  • Rahmenlehrplan bzw. Darstellung der vermittelten Ausbildungsinhalte
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

Eine junge Frau in hellblauem T-Shirt lächelt und zeigt mit der Hand zur Seite, als wolle sie auf den nächsten Schritt hinweisen.

Zeit und Geld sparen?

Anrechnung im 4-wöchigen Probestudium

Ein junger Mann mit Rucksack und Laptop unter dem Arm blickt in einer Eingangshalle über die Schulter.

Innerhalb deines kostenfreien Probestudiums können wir dein Anerkennungs­verfahren ebenso in die Wege leiten. Lass uns zeitnah deine Dokumente zukommen und wir prüfen deine Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen. Bei positivem Ergebnis übermitteln wir dir den Anerkennungsbescheid und tragen deine angerechneten Vorleistungen in deine Leistungsübersicht ein. Deine Studiendauer und -gebühr wird gemäß dem Verfahren angepasst.

Anrechnung im 4-wöchigen Probestudium

Auch innerhalb der ersten vier Wochen nach deinem Studienstart können wir dein Anerkennungs­verfahren in die Wege leiten. Lass uns zeitnah deine Dokumente zukommen und wir prüfen deine Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen. Bei positivem Ergebnis übermitteln wir dir den Anerkennungsbescheid und tragen deine angerechneten Vorleistungen in deine Leistungsübersicht ein. Deine Studiendauer und -gebühr wird gemäß dem Verfahren angepasst.

Du hast Fragen zu Anrechnung und Anerkennung?

Ein lachender Mann hält ein Tablet unter dem Arm, hinter ihm sprechen zwei Personen in einem Büro.

Unsere Studien­beratung steht dir mit Rat und Tat zur Seite!

Dein nächster Schritt

Lass deine Nachweise prüfen

Welcher Zugangsweg für dich gilt, ergibt sich aus deinen Unterlagen. Die Prüfung ist kostenfrei, unverbindlich und unabhängig von einer Anmeldung — du kannst sie anstoßen, während du dich noch orientierst.

Zugangswege im Überblick

Alle Wege ins Bachelor­studium und welche Nachweise dazugehören.

Zu den Zugangswegen

Unterlagen prüfen lassen

Die Studien­beratung sagt dir, welcher Weg für dich trägt.

Prüfung anstoßen

Häufige Fragen zur Anrechnung von Vorleistungen

Wie viele Vorleistungen kann ich mir anrechnen lassen?

Der Umfang hängt davon ab, wie weit sich deine bisherigen Leistungen mit den Modulen deines Studiengangs decken. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei der Hälfte der für den Abschluss vorgesehenen Leistungspunkte. Wie viel es in deinem Fall ist, ergibt die Prüfung — deshalb ist die Vorabeinschätzung kostenlos.

Zählt Berufs­erfahrung ohne Abschluss?

Berufs­erfahrung allein reicht nicht; angerechnet wird, was sich nachweisen lässt. Nachweisbar wird sie über Zeugnisse, Zertifikate, Rahmenlehrpläne oder Tätigkeitsbeschreibungen mit Inhalt und Umfang. Wer lange in einem Feld arbeitet, hat solche Belege oft mehr, als er denkt — leg sie einfach mit bei.

Was ist ein Anrechnungsbescheid?

Das ist die verbindliche schriftliche Entscheidung darüber, welche Module dir erlassen werden. Er entsteht, nachdem der Prüfungsausschuss deine beglaubigten Unterlagen abgenommen hat. Vorher bekommst du eine Vorabeinschätzung — die sagt dir, womit du rechnen kannst, ist aber noch keine Zusage.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Vorabeinschätzung bekommst du in der Regel innerhalb weniger Werktage, sobald deine Unterlagen vollständig sind. Die verbindliche Abnahme richtet sich nach den Sitzungen des Prüfungsausschusses. Wer früh einreicht, weiß früher, woran er ist.

Muss ich schon eingeschrieben sein?

Nein. Die Prüfung ist unabhängig von einer Anmeldung, kostenfrei und unverbindlich — du kannst sie anstoßen, während du dich noch orientierst. Auch innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Studienstart lässt sich das Verfahren noch in die Wege leiten.

Was passiert, wenn nichts angerechnet werden kann?

Dann studierst du den regulären Umfang — und hast nichts verloren außer dem Hochladen der Unterlagen. Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. In der Rückmeldung steht auch, woran es lag; manchmal fehlt nur ein Nachweis.

Deine Frage ist nicht dabei? Die Studien­beratung geht sie mit dir durch — hier erreichst du uns.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr

Stand der Angaben: 02.10.2026