Spare Zeit
Mit jedem angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du den Studienumfang um 30 Stunden.
Du hast bereits erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen? Hast in der Vergangenheit bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule erbracht? Oder kannst du eine Berufsausbildung vorweisen? Dann kannst du dir gleichwertige Vorleistungen für dein Studium anrechnen lassen - denn bei uns erfahren deine bisherigen Erfolge Wertschätzung. Damit profitierst du doppelt: Deine Studienzeit wird verkürzt und du reduziert deine Studiengebühren!
Angerechnet wird, was du nachweislich schon gelernt hast und was inhaltlich einem Modul deines Studiengangs entspricht. Das können Studienleistungen einer anderen Hochschule sein, eine Aufstiegsfortbildung wie Fachwirt:in, Techniker:in oder Meister:in, oder Inhalte aus deiner Berufsausbildung.
Anerkennung heißt: Eine Leistung aus dem Hochschulbereich wird als gleichwertig eingestuft und ersetzt ein Modul. Anrechnung heißt: Eine Leistung von außerhalb der Hochschule — aus Ausbildung, Fortbildung oder Berufserfahrung — wird auf das Studium angerechnet.
In der Praxis läuft beides über dasselbe Verfahren, und beides ist miteinander kombinierbar. Über das Ergebnis entscheidet am Ende der Prüfungsausschuss; du bekommst es schriftlich als Anrechnungsbescheid.
Mit jedem angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du den Studienumfang um 30 Stunden.
Du sparst nicht nur Zeit, sondern auch Geld: Pro ECTS-Punkt sparst du 45,00 €.
Du hältst deinen Abschluss früher in den Händen und kannst deine Karriere schneller in Fahrt bringen.
Wir unterscheiden im Anerkennungsverfahren zwischen der individuellen und pauschalen Anrechnung. Die potenziellen Anrechnungsmöglichkeiten sind für dich vorteilhaft miteinander kombinierbar.
Leistungen aus einer Aus- oder Aufstiegsfortbildung:
Folgende Möglichkeiten hast du im individuellen Anerkennungsverfahren:
Mit unserem Online-Antrag kannst du kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen lassen, welche Vorleistungen wir dir anrechnen können. Lade uns hierzu deine erforderlichen Nachweise als einfache Kopie hoch - und wir führen eine Vorabüberprüfung deiner Anrechnungsmöglichkeiten durch. Welche Unterlagen wir für deinen Anerkennungsgegenstand benötigen, findest du im weiteren Verlauf. Du kannst deinen Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sowohl vor deiner Anmeldung als auch während deines 4-wöchigen und kostenfreien Probestudiums stellen.
Nachdem wir die Vorabüberprüfung durchgeführt haben, erhältst du von uns eine Nachricht samt dem Ergebnis. Hier kannst du detailliert einsehen, welche Vorleistungen auf Grundlage deiner eingereichten Unterlagen anrechenbar sind. Außerdem erfährst du, wie viele ECTS-Punkte du einsparst und wie sich dies auf deine Studiendauer und Studiengebühren positiv auswirkt. Übrigens: Pro angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du deine Studiendauer um 30 Stunden und sparst 45,00 €.
Nun müssen wir das Ergebnis noch rechtlich absichern, indem du uns postalisch beglaubigte Kopien deiner Dokumente zusendest. Stimmen die postalisch eingereichten Dokumente mit der Vorabüberprüfung überein, nimmt der Prüfungsausschuss deinen Antrag final ab und du erhältst deinen Anerkennungsbescheid. Mit deiner Immatrikulation werden deine angerechneten Leistungen auf deine Leistungsübersicht angerechnet - und jetzt haben sich deine Studiendauer und -gebühren offiziell reduziert.
Tipp: Für amtliche Beglaubigungen kannst du dich an folgende Stellen wenden: Rathäuser/Bürgerämter, Ortsbürgermeister*innen, Kreisverwaltungen, Pfarrämter, Gerichte, Notare und Notarinnen. Beglaubigte Kopien werden auch anerkannt, wenn die Kopie von der Stelle angefertigt und abgestempelt wird, die auch das Original ausgestellt hat, z.B. Schulen, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Universitäten.
Mit unserem Online-Antrag kannst du kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen lassen, welche Vorleistungen wir dir anrechnen können. Lade uns hierzu deine erforderlichen Nachweise als einfache Kopie hoch - und wir führen eine Vorabüberprüfung deiner Anrechnungsmöglichkeiten durch. Welche Unterlagen wir für deinen Anerkennungsgegenstand benötigen, findest du im weiteren Verlauf. Du kannst deinen Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sowohl vor deiner Anmeldung als auch innerhalb von vier Wochen nach Studienstart stellen.
Im Folgenden erfährst du, welche Unterlagen zunächst als einfache Kopien die Grundlage zur Vorabüberprüfung deiner Anrechnungsmöglichkeiten bilden.
*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.
*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.
*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.
Innerhalb deines kostenfreien Probestudiums können wir dein Anerkennungsverfahren ebenso in die Wege leiten. Lass uns zeitnah deine Dokumente zukommen und wir prüfen deine Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen. Bei positivem Ergebnis übermitteln wir dir den Anerkennungsbescheid und tragen deine angerechneten Vorleistungen in deine Leistungsübersicht ein. Deine Studiendauer und -gebühr wird gemäß dem Verfahren angepasst.
Auch innerhalb der ersten vier Wochen nach deinem Studienstart können wir dein Anerkennungsverfahren in die Wege leiten. Lass uns zeitnah deine Dokumente zukommen und wir prüfen deine Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen. Bei positivem Ergebnis übermitteln wir dir den Anerkennungsbescheid und tragen deine angerechneten Vorleistungen in deine Leistungsübersicht ein. Deine Studiendauer und -gebühr wird gemäß dem Verfahren angepasst.
Unsere Studienberatung steht dir mit Rat und Tat zur Seite!
Dein nächster Schritt
Welcher Zugangsweg für dich gilt, ergibt sich aus deinen Unterlagen. Die Prüfung ist kostenfrei, unverbindlich und unabhängig von einer Anmeldung — du kannst sie anstoßen, während du dich noch orientierst.
Alle Wege ins Bachelorstudium und welche Nachweise dazugehören.
Die Studienberatung sagt dir, welcher Weg für dich trägt.
Der Umfang hängt davon ab, wie weit sich deine bisherigen Leistungen mit den Modulen deines Studiengangs decken. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei der Hälfte der für den Abschluss vorgesehenen Leistungspunkte. Wie viel es in deinem Fall ist, ergibt die Prüfung — deshalb ist die Vorabeinschätzung kostenlos.
Berufserfahrung allein reicht nicht; angerechnet wird, was sich nachweisen lässt. Nachweisbar wird sie über Zeugnisse, Zertifikate, Rahmenlehrpläne oder Tätigkeitsbeschreibungen mit Inhalt und Umfang. Wer lange in einem Feld arbeitet, hat solche Belege oft mehr, als er denkt — leg sie einfach mit bei.
Das ist die verbindliche schriftliche Entscheidung darüber, welche Module dir erlassen werden. Er entsteht, nachdem der Prüfungsausschuss deine beglaubigten Unterlagen abgenommen hat. Vorher bekommst du eine Vorabeinschätzung — die sagt dir, womit du rechnen kannst, ist aber noch keine Zusage.
Die Vorabeinschätzung bekommst du in der Regel innerhalb weniger Werktage, sobald deine Unterlagen vollständig sind. Die verbindliche Abnahme richtet sich nach den Sitzungen des Prüfungsausschusses. Wer früh einreicht, weiß früher, woran er ist.
Nein. Die Prüfung ist unabhängig von einer Anmeldung, kostenfrei und unverbindlich — du kannst sie anstoßen, während du dich noch orientierst. Auch innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Studienstart lässt sich das Verfahren noch in die Wege leiten.
Dann studierst du den regulären Umfang — und hast nichts verloren außer dem Hochladen der Unterlagen. Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. In der Rückmeldung steht auch, woran es lag; manchmal fehlt nur ein Nachweis.
Deine Frage ist nicht dabei? Die Studienberatung geht sie mit dir durch — hier erreichst du uns.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr
Stand der Angaben: 02.10.2026