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Studium steuerlich absetzen

Für viele Berufstätige ist die Steuererklärung die wirksamste Einzelmaßnahme zur Studien­finanzierung — und die am seltensten genutzte. Der Grund ist meist Unkenntnis über eine einzige Weichenstellung: Handelt es sich um eine Erstausbildung oder um eine Zweitausbildung?

Von dieser Einordnung hängt ab, ob deine Studienkosten als Sonderausgaben mit Höchstbetrag oder als Werbungskosten in voller Höhe zählen.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen; die Bedingungen und Sätze ändern sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.

Auf einen Blick

Worum es auf dieser Seite geht – und wo du was findest.

Studium steuerlich absetzen

Für viele Berufstätige ist die Steuererklärung die wirksamste Einzelmaßnahme zur Studien­finanzierung — und die am seltensten genutzte.

Zur steuerlichen Absetzbarkeit

Zweitausbildung: Werbungskosten, unbegrenzt

Wer bereits eine abgeschlossene Berufs­ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat, absolviert steuerlich eine Zweitausbildung.

Zu den Werbungskosten

Erstausbildung: Sonderausgaben mit Höchstbetrag

Liegt keine abgeschlossene Erstausbildung vor, zählen die Kosten als Sonderausgaben und sind pro Jahr auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Zu den Sonderausgaben

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, welche Bausteine sich in deinem Fall rechnen, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest.

Zum Beratungsangebot

Was dein Studium wirklich kostet,

rechnen wir gern mit dir durch.

Ein Mann sitzt mit einer Bankkarte in der Hand auf dem Sofa vor einem Laptop auf dem Wohnzimmertisch.

Zweitausbildung: Werbungskosten, unbegrenzt

Wer bereits eine abgeschlossene Berufs­ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat, absolviert steuerlich eine Zweitausbildung. Die Aufwendungen sind dann in der Regel Werbungskosten — ohne betragsmäßige Deckelung. Das betrifft nicht nur die Studiengebühren, sondern typischerweise auch Fachliteratur, Arbeitsmittel, Prüfungsgebühren und Fahrten zu Präsenzterminen.

Besonders wirksam: Übersteigen die Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen, lässt sich ein Verlustvortrag feststellen. Der wirkt in späteren Jahren, in denen du wieder oder mehr verdienst — deshalb lohnt sich eine Steuererklärung auch in einkommensschwachen Studienjahren.

Erstausbildung: Sonderausgaben mit Höchstbetrag

Liegt keine abgeschlossene Erstausbildung vor, zählen die Kosten als Sonderausgaben und sind pro Jahr auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sonderausgaben wirken nur im Jahr der Zahlung und lassen sich nicht vortragen — für Studierende ohne nennenswertes Einkommen verpufft der Effekt daher häufig.

Für unsere Zielgruppe ist das meist die seltenere Konstellation: Wer über eine abgeschlossene Ausbildung oder eine Aufstiegs­fortbildung zu uns kommt, ist steuerlich in der Zweitausbildung.

Was du dafür brauchst

  • Belege. Rechnungen und Zahlungsnachweise deiner Studiengebühren — sammle sie ab dem ersten Monat.
  • Nachweis der Erstausbildung, wenn du die Zweitausbildung geltend machst (Ausbildungs- oder Studienzeugnis).
  • Aufstellung der Nebenkosten: Literatur, Technik, Prüfungsgebühren, gegebenenfalls ein häusliches Arbeitszimmer.

Wichtig: Wir dürfen und wollen keine steuerliche Beratung leisten. Diese Seite ordnet die Begriffe ein, damit du die richtige Frage stellen kannst. Wie dein Fall konkret zu behandeln ist, beantwortet die steuerberatende Person deines Vertrauens oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, welche Bausteine sich in deinem Fall rechnen, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest. Beratungstermin vereinbaren oder direkt anrufen unter +49 7191 22985-10.

Einen ersten Überblick über deine Möglichkeiten bekommst du auch im Ratgeber Fernstudium finanzieren. Auf jeder Produktseite findest du zusätzlich den Finanzierungs-Check: ein paar kurze Fragen, danach siehst du, welche Wege für deine Situation infrage kommen — anonym und ohne Anmeldung.

Alles eine Frage der Finanzierung

Dein Finanzierungs-Check

Welche Finanzierungs­möglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebens­situation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studien­organisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungs­modellen.

Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.

Der Check betrachtet unter anderem:

  • BAföG und familienbezogene Leistungen
  • Aufstiegs- und Weiterbildungs­stipendium
  • weitere Stipendien
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Anrechnung und steuerliche Prüfung
  • KfW-Studienkredit und EHiP-Zahlungs­modelle

Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich

Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraus­setzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.

Häufige Fragen

In den meisten Fällen ja — der Weg hängt davon ab, wo du im Bildungsweg stehst. Hast du bereits eine Berufs­ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, sind die Kosten Werbungskosten; der Höhe nach gibt es dafür keine Obergrenze. Ist das Fernstudium deine erste Ausbildung, zählen die Kosten als Sonderausgaben — dort liegt der Höchstbetrag bei 6.000 Euro im Kalenderjahr. Weil die Zielgruppe der EHiP überwiegend aus dem Beruf kommt, greift meist der Werbungskostenweg.

Quellen: § 9 Abs. 6 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Verbindlich ist die Auskunft deines Finanzamts oder einer Steuerberatung.

Ein Verlustvortrag überträgt Kosten, die dein Einkommen im selben Jahr übersteigen, in spätere Jahre; dort mindern sie die Steuer, sobald du verdienst. Er greift bei Werbungskosten, also wenn du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast — genau die Konstellation, in der die meisten EHiP-Studierenden sind. Kosten, die als Sonderausgaben abgezogen werden, sind nicht vortragsfähig; sie wirken nur im Jahr der Zahlung.

Quellen: § 10d Abs. 2 EStG, § 9 Abs. 6 EStG. Verbindlich ist die Auskunft deines Finanzamts oder einer Steuerberatung.

Literatur, Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker, Software sowie Telefon- und Internetkosten. Maßgeblich ist die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberatung.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr