Mietvertrag
Mietvertrag
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht vor, dass Schüler und Studierende während ihrer Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen finanziell vom Staat unterstützt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Die folgenden Fragen können dir dabei helfen ein Gefühl dafür zu bekommen, ob du und dein Studiengang diese Voraussetzungen erfüllen.
BAföG-berechtigt sind ausschließlich Studiengänge, die du mit einem staatlich anerkannten Studienabschluss wie dem Bachelor oder dem Master abschließt (wie zum Beispiel unser Bachelor Fernstudium Ernährungswissenschaften).
BAföG soll sicherstellen, dass du dich optimal auf dein Fernstudium konzentrieren kannst. Aus diesem Grund ist die Förderung an die Bedingung gekoppelt, dass es sich bei deinem Studiengang um ein Vollzeitstudium mit einem Lerninvestment von 37 bis 40 Stunden pro Woche handelt.
Die staatliche Ausbildungsförderung soll Menschen dabei unterstützen, sich für einen Beruf zu qualifizieren. Daher wird dir BAföG nur für dein Erststudium und als Aufstiegs BAföG auch für deine erste, darauf aufbauende Aufstiegsausbildung, wie z. B. den Master-Abschluss, gewährt. Der Förderungszeitraum umfasst dabei immer die für deinen Studienabschluss geltende Regelstudienzeit. Beim Bachelor-Abschluss beträgt diese in der Regel 6 Semester, beim Master-Abschluss meist 4 Semester.
Für die Berechtigung, um BAföG fürs Fernstudium zu beantragen, solltest du bei Studienbeginn nicht älter als 45 Jahre sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn sich dein Studienbeginn aufgrund von familiären oder persönlichen Gründen verschoben hat. Weitere Informationen dazu findest du unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Du interessierst dich für ein Fernstudium? Dann schau unbedingt bei unseren Bachelor-Studiengängen vorbei!
Durch BAföG kannst du je nach deiner individuellen Förderhöhe deinen Lebensunterhalt finanziell entweder vollständig oder weitgehend absichern. Das BAföG verschafft dir damit ein deutliches Plus an Zeit zum Lernen. Bonus beim Fernstudium: Du bist dank des zu 100 % online organisierten Fernstudiums ungebunden bei der Planung deiner Lernkapazitäten und sparst zudem doppelt, denn Zeit und Kosten für die Fahrten zur Hochschule entfallen ebenfalls.
Der Antrag fürs BAföG umfasst mehrere Formulare, die ausgefüllt und denen unterschiedlichste Nachweise beigefügt werden müssen. Dazu gehören in der Regel:
Mietvertrag
Nachweis deines Vermögens (z. B. Kontoauszüge, Bausparverträge, Gehaltsnachweis, Waisenrentenbescheid, Fahrzeugschein, Versicherungen, etc.)
Nachweis über laufende Kreditverträge
Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr von dir, deinen Eltern bzw. deines Ehepartners
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Krankenversicherungsnachweis
Der Höchstsatz für Studierende liegt aktuell bei 992 € pro Monat (Stand 03.09.2026, Quelle: BAföG-Portal des Bundes). Dabei wird die Höhe des Förderbetrags individuell berechnet. Grundlage dafür sind neben dem Grundbedarf zum Beispiel auch der Wohnzuschlag, die Krankenversicherungspauschale, mögliche Zuschläge für Kinderbetreuungskosten, etc. Ferner hängt die BAföG-Förderhöhe von deinen persönlichen Einkommensverhältnissen ab. So liegt der Freibetrag für unter 30-Jährige bei 15.000 € pro Jahr, für über 30-Jährige gilt die Freibetragsgrenze von 45.000 € pro Jahr. Bist du während deines Fernstudiums nicht berufstätig, kann auch das Vermögen/Einkommen deiner Eltern bzw. deines/deiner Ehepartner*in zur Förderbetragsberechnung herangezogen werden.
Ja, sofern du nicht mehr von den Einkommensverhältnissen deiner Eltern abhängig bist. Voraussetzung dafür ist zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein bestimmtes Mindestalter. Bringst du diese Voraussetzungen mit, dann wird lediglich dein eigenes Einkommen/Vermögen zur Festlegung deines BAföG-Förderbetrags herangezogen.
Die Hälfte deines BAföG-Förderbetrags wird dir vom Staat als Zuschuss gewährt, den du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte gilt als zinsloses Darlehen, das du in der Regel 5 Jahre nach Abschluss deines Fernstudiums entweder als Einmalzahlung (inklusive Preisnachlass) oder in Monatsraten à 130 € zurückzahlst. Der zurückzuzahlende Betrag liegt jedoch bei maximal 10.100 €. Hast du mehr als 10.100 € Förderung erhalten, musst du diesen Mehrbetrag also nicht zurückzahlen.
Ja, sofern dein Fernstudiengang auf Master auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und du außer dem Bachelor-Studium noch kein anderes Studium absolviert hast. Dabei kannst du BAföG auch dann beantragen, wenn zwischen deinem Bachelor-Abschluss und dem Beginn deines Master-Fernstudiums mehrere Jahre liegen.
Du möchtest dich lieber persönlich beraten lassen? Unsere Studienberatung ist für dich da!
Deinen Antrag für BAföG im Fernstudium kannst du entweder online bei „BAföG Digital“ oder bei deinem zuständigen BAföG-Amt schriftlich stellen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 bleiben 389 € deines monatlichen Einkommens anrechnungsfrei; damit wird ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € nicht auf deine Förderung angerechnet (Stand 01.01.2026, Quelle: BAföG-Portal des Bundes).
Auch während eines Auslandssemesters oder eines Studiums, das du komplett im Ausland absolvierst, kannst du BAföG erhalten, sofern du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst.
Für eine Vollförderung im Rahmen des BAföG dürfen deine Eltern/dein*e Ehepartner*in maximal 2.415 € netto pro Monat verdienen. Für eine Teilförderung liegt die Einkommensgrenze bei einem monatlichen Nettoverdienst von 4.015 €.
Nein, für ein berufsbegleitendes Studium wird in der Regel kein BAföG gewährt, da diese Studienform als Weiterbildung und nicht als grundständiges Studium gilt.
Alles eine Frage der Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebenssituation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studienorganisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungsmodellen.
Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.
Der Check betrachtet unter anderem:
Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich
Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraussetzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.
Dein nächster Schritt
Du kennst jetzt die Rahmenbedingungen. Der nächste Schritt ist die Frage, welches Fach zu deinem Ziel passt — und wie sich das Studium in deine Woche fügt.
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Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
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Stand der Angaben: 02.10.2026