Studieren mit gesundheitlichen Rahmen­bedingungen

Gesundheitliche Rahmen­bedingungen entscheiden nicht darüber, ob jemand studieren kann — aber sie entscheiden mit, welche Studienform funktioniert. Wer Behandlungsphasen, wechselnde Belastbarkeit oder eingeschränkte Mobilität einplanen muss, braucht vor allem eines: Planbarkeit.

Was im Fernstudium ohnehin gilt

Vieles, was anderswo eine Sonderregelung braucht, ist hier der Normalfall.

Freie Ortswahl

Der Studienalltag ist digital organisiert. Du lernst dort, wo es dir gerade möglich ist.

Eigene Zeiteinteilung

Lernphasen legst du selbst – auch in Abschnitten, die zu deinem Befinden passen.

Zeitlicher Spielraum

Für den Bachelor stehen bis zu 72 Monate zur Verfügung, ohne Mehrkosten.

Was darüber hinaus geregelt ist

Für Prüfungssituationen gibt es den Nachteils­ausgleich. Er passt die Rahmen­bedingungen an; die zu erbringende Leistung bleibt dieselbe.

Gleiche Anforderungen

Lernziele und akademische Maßstäbe bleiben unverändert – genau das macht deinen Abschluss gleichwertig.

Geregeltes Verfahren

Was möglich ist, richtet sich nach den geltenden Hochschulregelungen und wird anhand deiner Nachweise geprüft.

Früh ansprechen

Manche Anpassungen brauchen organisa­torischen Vorlauf. Die Studien­betreuung erklärt dir den Weg.

Beim Zugang zählt deine Vorbildung

Für die Zulassung gelten dieselben Zugangswege wie für alle. Gesundheitliche Rahmen­bedingungen spielen dort keine Rolle.

Deine Zugangswege

Abitur, Fachabitur, fachgebundene Hochschul­reife, eine Aufstiegs­fortbildung oder eine Berufs­ausbildung mit einschlägiger Berufs­erfahrung.

Ohne Notenauswahl

Die Studiengänge werden ohne Auswahlverfahren nach Noten vergeben.

Nachweise online

Die Unterlagen reichst du digital ein – ein Termin vor Ort ist dafür nicht vorgesehen.

Häufige Fragen

Für Studienwahl und Zulassung brauchst du keinen: Es gelten dieselben Zugangswege wie für alle. Nachweise gehören ausschließlich in das geregelte Verfahren zum Nachteils­ausgleich, wenn du angepasste Prüfungsbedingungen beantragst — dort und nur dort werden sie verarbeitet.

Auch vorübergehende Beeinträchtigungen können berücksichtigt werden. Welche Nachweise nötig sind und was möglich ist, klärt die Studien­betreuung mit dir.

Dafür gibt es zwei geregelte Wege. Aus triftigem Grund — etwa Krankheit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder besondere berufliche Belastung — kannst du ein Urlaubssemester von einem bis zwölf Monaten beantragen; in dieser Zeit ruht dein Studium, und es fallen keine Studiengebühren an. Tritt eine unvorhergesehene Notlage ein, lässt sich außerdem eine Stundung der nächsten Raten für bis zu drei Monate beantragen, während du weiterstudierst. Beide Anträge stellst du rechtzeitig vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin bei der Studien­betreuung.

Quelle: Allgemeine Studien­bedingungen der EHiP, §V und §VI, Stand 17.06.2026.

Die Materialien liegen digital im Online-Campus myFOCUS vor und lassen sich am eigenen Gerät mit den dort gewohnten Hilfsmitteln nutzen. Welche Formate für ein konkretes Modul vorliegen, sagt dir die Studien­betreuung.

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Zwei Vertiefungen, die hier besonders oft gebraucht werden.

Nachteils­ausgleich im Studium

Was er an den Prüfungsbedingungen anpasst, was er unberührt lässt und wie das Verfahren abläuft.

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Studieren mit Neurodivergenz

ADHS, Autismus-Spektrum, ausgeprägte Reizempfindlichkeit: welche Struktur das Studium vorgibt und welche du selbst setzt.

Neurodivergenz und Studium

Dein nächster Schritt

Wenn du wissen möchtest, wie eine Prüfungsanpassung abläuft, ist der Nachteils­ausgleich die passende Seite. Wenn die fachliche Richtung im Vordergrund steht, führt der Studiengangskatalog weiter.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

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