Nachteilsausgleich im Studium
Was er an den Prüfungsbedingungen anpasst, was er unberührt lässt und wie das Verfahren abläuft.
Gesundheitliche Rahmenbedingungen entscheiden nicht darüber, ob jemand studieren kann — aber sie entscheiden mit, welche Studienform funktioniert. Wer Behandlungsphasen, wechselnde Belastbarkeit oder eingeschränkte Mobilität einplanen muss, braucht vor allem eines: Planbarkeit.
Vieles, was anderswo eine Sonderregelung braucht, ist hier der Normalfall.
Der Studienalltag ist digital organisiert. Du lernst dort, wo es dir gerade möglich ist.
Lernphasen legst du selbst – auch in Abschnitten, die zu deinem Befinden passen.
Für den Bachelor stehen bis zu 72 Monate zur Verfügung, ohne Mehrkosten.
Für Prüfungssituationen gibt es den Nachteilsausgleich. Er passt die Rahmenbedingungen an; die zu erbringende Leistung bleibt dieselbe.
Lernziele und akademische Maßstäbe bleiben unverändert – genau das macht deinen Abschluss gleichwertig.
Was möglich ist, richtet sich nach den geltenden Hochschulregelungen und wird anhand deiner Nachweise geprüft.
Manche Anpassungen brauchen organisatorischen Vorlauf. Die Studienbetreuung erklärt dir den Weg.
Für die Zulassung gelten dieselben Zugangswege wie für alle. Gesundheitliche Rahmenbedingungen spielen dort keine Rolle.
Abitur, Fachabitur, fachgebundene Hochschulreife, eine Aufstiegsfortbildung oder eine Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung.
Die Studiengänge werden ohne Auswahlverfahren nach Noten vergeben.
Die Unterlagen reichst du digital ein – ein Termin vor Ort ist dafür nicht vorgesehen.
Für Studienwahl und Zulassung brauchst du keinen: Es gelten dieselben Zugangswege wie für alle. Nachweise gehören ausschließlich in das geregelte Verfahren zum Nachteilsausgleich, wenn du angepasste Prüfungsbedingungen beantragst — dort und nur dort werden sie verarbeitet.
Auch vorübergehende Beeinträchtigungen können berücksichtigt werden. Welche Nachweise nötig sind und was möglich ist, klärt die Studienbetreuung mit dir.
Dafür gibt es zwei geregelte Wege. Aus triftigem Grund — etwa Krankheit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder besondere berufliche Belastung — kannst du ein Urlaubssemester von einem bis zwölf Monaten beantragen; in dieser Zeit ruht dein Studium, und es fallen keine Studiengebühren an. Tritt eine unvorhergesehene Notlage ein, lässt sich außerdem eine Stundung der nächsten Raten für bis zu drei Monate beantragen, während du weiterstudierst. Beide Anträge stellst du rechtzeitig vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin bei der Studienbetreuung.
Quelle: Allgemeine Studienbedingungen der EHiP, §V und §VI, Stand 17.06.2026.
Die Materialien liegen digital im Online-Campus myFOCUS vor und lassen sich am eigenen Gerät mit den dort gewohnten Hilfsmitteln nutzen. Welche Formate für ein konkretes Modul vorliegen, sagt dir die Studienbetreuung.
Zwei Vertiefungen, die hier besonders oft gebraucht werden.
Was er an den Prüfungsbedingungen anpasst, was er unberührt lässt und wie das Verfahren abläuft.
ADHS, Autismus-Spektrum, ausgeprägte Reizempfindlichkeit: welche Struktur das Studium vorgibt und welche du selbst setzt.
Wenn du wissen möchtest, wie eine Prüfungsanpassung abläuft, ist der Nachteilsausgleich die passende Seite. Wenn die fachliche Richtung im Vordergrund steht, führt der Studiengangskatalog weiter.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
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