Nicht jeder Bildungsweg verläuft gerade. Ausbildung statt Abitur, ein abgebrochenes Studium, Jahre im Beruf, eine Familienphase dazwischen: Das ist kein Makel, den man erklären muss, sondern Erfahrung, die im Studium etwas wert sein kann.
Welcher Weg für dich gilt, hängt von deiner Vorbildung ab. Die Studiengänge werden ohne Auswahlverfahren nach Noten vergeben.
Schulische Hochschulreife
Abitur, Fachabitur oder fachgebundene Hochschulreife.
Berufliche Qualifikation
Meisterin, Fachwirt, staatlich geprüfte Technikerin und vergleichbare Abschlüsse.
Berufsausbildung mit Erfahrung
Mit einer fachlich passenden Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung führt ein Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landeshochschulgesetz ins Studium.
Bereits erbrachte Studien- oder Weiterbildungsleistungen können auf dein Studium angerechnet werden. Geprüft wird jede Leistung einzeln.
Anrechnung
Was anerkannt wird, richtet sich nach Inhalt und Umfang der Vorleistung und wird im Einzelfall geprüft.
Berufserfahrung
Sie kann für den Zugang zählen – für die Anrechnung gelten eigene Maßstäbe.
Antrag
Den Weg zur Prüfung deiner Vorleistungen erklärt dir die Studienbetreuung.
Ein abgebrochenes Studium oder Jahre ohne Bildungsabschluss schließen nichts aus. Entscheidend ist, was du heute nachweisen kannst.
Kein Zeitlimit
Wann deine Vorbildung erworben wurde, ist für den Zugang ohne Belang.
Studienstart jederzeit
Der Start ist unabhängig von Semesterterminen möglich, sobald deine Unterlagen geprüft sind.
Beratung vorab
Welcher Zugangsweg für dich gilt, klärt die Studienberatung kostenfrei mit dir.
Zwei berufliche Wege führen ohne schulische Hochschulreife ins Bachelorstudium: eine Aufstiegsfortbildung als Meister*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in oder staatlich geprüfte*r Techniker*in sowie eine Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung, die über ein Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landeshochschulgesetz ins Studium führt. Dazu kommt der Weg über eine Vorbildung aus dem Ausland.
Für den Zugang kann sie zählen. Für die Anrechnung auf das Studium gelten eigene Maßstäbe; jede Vorleistung wird einzeln geprüft.
Für die Zulassung spielt ein Abbruch keine Rolle — dein Zugangsweg ergibt sich aus deinen Nachweisen, nicht aus deinem bisherigen Verlauf. Für dein Studium kann er sogar von Vorteil sein: Bereits erbrachte Studienleistungen können anerkannt werden, wenn die Inhalte gleichwertig sind. Jeder anerkannte ECTS-Punkt senkt deine Studiengebühr um 45,00 Euro und deine Studiendauer um 30 Stunden. Bring dafür Leistungsnachweise, Modulhandbuch und Lebenslauf mit.
Quelle: Allgemeine Studienbedingungen der EHiP, §XI, Stand 17.06.2026.
Über das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landeshochschulgesetz startest du mit einer fachlich passenden Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung direkt ins Studium und sammelst vom ersten Tag an ECTS-Punkte. Das Gesetz sieht dafür zwei bis vier Semester vor; erreichst du in dieser Zeit die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegte Punktzahl, führst du dein Studium regulär fort. Die Studienberatung erklärt dir Ablauf und Umfang für deinen Studiengang.
Quelle: § 58 Abs. 3b LHG Baden-Württemberg.
Welcher Zugangsweg für dich gilt, steht auf der Seite zu den Voraussetzungen. Wenn die fachliche Richtung im Vordergrund steht, führt der Studiengangskatalog weiter.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr