Eine Frau tritt am Abend aus dem offenen Rolltor einer Backsteinhalle ins goldene Licht, ein älterer Kollege hält ihr das Tor auf

Mit Ausbildung und Berufs­erfahrung studieren

Deine Chance mit dem Probestudium nach LHG §58 Absatz
Studieren ohne Abitur

Bekanntlich führen viele Wege nach Rom – und deiner ist eine richtig gute Chance. Mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3 kannst du mit einer fachlich passenden Berufs­ausbildung und entsprechender Berufs­erfahrung zugelassen werden – und direkt loslegen sowie ECTS sammeln. Damit du das Probestudium erfolgreich abschließt, musst du innerhalb von 12 Monaten (2 Semestern) 40 ECTS erreichen. So stellst du deine Studierfähigkeit unter Beweis und kannst dein Studium ganz regulär fortsetzen. Vielleicht hast du bereits erfolgreich ein Jahr an einer Hochschule in einem anderen Bundesland studiert? Dann wirst du wahrscheinlich den direkten Zugang zum Studium erhalten. Melde dich am besten zeitnah bei unserer Studien­beratung, die dich gerne umfassend und individuell um deine Möglichkeiten berät.

STEP BY STEP: SO STARTEST DU OHNE ABITUR IN DEIN WUNSCHSTUDIUM

Im Überblick

DEINE BERATUNG

Um herauszufinden, ob du die grundlegenden Voraus­setzungen für dein Wunschstudium erfüllst, ist eine Vorprüfung deiner Qualifikation von entscheidender Bedeutung. Wir helfen dir dabei und bieten dir ein Beratungs­gespräch an, in dem wir gemeinsam deine bisherigen Leistungen evaluieren und besprechen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Gemeinsam planen wir gemeinsam die nächsten Schritte.

PRÜFEN DEINER UNTERLAGEN

Erfüllst du aller Voraussicht nach die Kriterien für das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landes­hochschul­gesetz, gehen wir zu deiner Sicherheit den Weg der absoluten Gewissheit. Sende uns hierzu deine Unterlagen, anhand derer wir gezielt das Erfüllen der Voraus­setzungen prüfen können. Gerne kannst du parallel unser Unverbindlicher Studienstart nutzen, um dir bereits im Vorfeld einen umfassenden Einblick in das Studium zu verschaffen. Wichtig: Das 4-wöchige Probestudium ist nicht zu verwechseln mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3.

DEIN WEG INS STUDIUM

Fällt die Prüfung deiner Qualifikation positiv aus, steht deinem Wunschstudium nichts mehr im Wege - du hast die Sicherheit, deine Ziele mit der EHiP verwirklichen zu können. Solltest du bereits das Probestudium absolvieren, kannst du deinen Studienfortschritt nach Zulassung zum Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3 bequem fortsetzen und an deinen Lernerfolg anknüpfen. Andernfalls meldest du dich zu deinem Wunschstudium an. Volle Kraft voraus!

Eine Studierende spricht zu Hause per Videoanruf mit einer lächelnden Frau, die auf dem Laptopbildschirm zu sehen ist.

PRÜFEN DEINER UNTERLAGEN

Erfüllst du aller Voraussicht nach die Kriterien zur Teilnahme am Probestudium, gehen wir zu deiner Sicherheit den Weg der absoluten Gewissheit. Sende uns hierzu deine Unterlagen, anhand derer wir gezielt das Erfüllen der Voraus­setzungen prüfen können. Gerne kannst du parallel unser 4-wöchiges Probestudium nutzen, um dir bereits im Vorfeld einen umfassenden Einblick in das Studium zu verschaffen. Wichtig: Das 4-wöchige Probestudium ist nicht zu verwechseln mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3.

Eine lächelnde Frau mit Brille jubelt mit erhobenen Fäusten am Schreibtisch vor ihrem Laptop.

DEIN WEG INS STUDIUM

Fällt die Prüfung deiner Qualifikation positiv aus, steht deinem Wunschstudium nichts mehr im Wege - du hast die Sicherheit, deine Ziele mit der EHiP verwirklichen zu können. Solltest du bereits das Probestudium absolvieren, kannst du deinen Studienfortschritt nach Zulassung zum Probestudium  gemäß LHG §58 Absatz 3 bequem fortsetzen und an deinen Lernerfolg anknüpfen. Andernfalls meldest du dich zu deinem Wunschstudium an. Volle Kraft voraus!

Mache jetzt den ersten Schritt und lerne deine Studien­beratung kennen

Wir unterstützen dich bei deiner Planung und dem Erreichen deiner Ziele sowohl vor als auch während deines Studiums - kompetent, individuell und persönlich. Hast Du Fragen über die Hochschul­zugangs­berechtigung hinaus? Deinen Fragen sind keine Grenzen gesetzt:

  • Gemeinsam prüfen für deine Anrechnungs­möglichkeiten!
  • Gemeinsam finden wir die richtige Fördermöglichkeit!
  • Gemeinsam bereiten wir deine lückenlose Einschreibung vor!

Häufige Fragen

Eine abgeschlossene Berufs­ausbildung mit einschlägiger Berufs­erfahrung führt über das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landes­hochschul­gesetz ins Bachelor­studium. Fachlich verwandt heißt: Deine Ausbildung und der Studiengang gehören zum selben Feld. Ob deine Ausbildung und deine Berufsjahre die Voraus­setzungen erfüllen, prüft die Hochschule anhand deiner Unterlagen — kostenfrei und unverbindlich.

Gleichwertige Inhalte aus deiner Ausbildung können angerechnet werden; jede Leistung wird einzeln anhand von Inhalt und Umfang geprüft. Jeder angerechnete ECTS-Punkt senkt deine Studiengebühr um 45,00 Euro und deine Studiendauer um 30 Stunden. Den Antrag stellst du innerhalb von vier Wochen nach Studienstart; deine Nachweise — Ausbildungszeugnis, Rahmenlehrplan und Lebenslauf — kannst du schon vorher zusammenstellen.

Quelle: Allgemeine Studien­bedingungen der EHiP, §XI, Stand 17.06.2026.

Dann führen andere Wege ins Studium: eine Aufstiegs­fortbildung als Meister*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in oder staatlich geprüfte*r Techniker*in, eine schulische Hochschul­reife oder eine Vorbildung aus dem Ausland. Welcher davon für dich trägt, klärt die Studien­beratung anhand deiner Unterlagen — häufig ist ein Weg vorhanden, den man selbst nicht auf dem Schirm hatte.

Dein nächster Schritt

Wo willst du weiterlesen?

Wenn du dir einen Überblick verschafft hast, hilft als Nächstes meist eines von beidem: die Studiengänge selbst oder ein Gespräch über deine Situation.

Studien­beratung

Kostenfrei und unverbindlich — auch wenn du dich am Ende dagegen entscheidest.

Zur Studien­beratung

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Du musst noch nicht alle Antworten haben.

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr