Deine Chance mit dem Probestudium nach LHG §58 Absatz Studieren ohne Abitur
Bekanntlich führen viele Wege nach Rom – und deiner ist eine richtig gute Chance. Mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3 kannst du mit einer fachlich passenden Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung zugelassen werden – und direkt loslegen sowie ECTS sammeln. Damit du das Probestudium erfolgreich abschließt, musst du innerhalb von 12 Monaten (2 Semestern) 40 ECTS erreichen. So stellst du deine Studierfähigkeit unter Beweis und kannst dein Studium ganz regulär fortsetzen. Vielleicht hast du bereits erfolgreich ein Jahr an einer Hochschule in einem anderen Bundesland studiert? Dann wirst du wahrscheinlich den direkten Zugang zum Studium erhalten. Melde dich am besten zeitnah bei unserer Studienberatung, die dich gerne umfassend und individuell um deine Möglichkeiten berät.
STEP BY STEP: SO STARTEST DU OHNE ABITUR IN DEIN WUNSCHSTUDIUM
Im Überblick
DEINE BERATUNG
Um herauszufinden, ob du die grundlegenden Voraussetzungen für dein Wunschstudium erfüllst, ist eine Vorprüfung deiner Qualifikation von entscheidender Bedeutung. Wir helfen dir dabei und bieten dir ein Beratungsgespräch an, in dem wir gemeinsam deine bisherigen Leistungen evaluieren und besprechen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Gemeinsam planen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
PRÜFEN DEINER UNTERLAGEN
Erfüllst du aller Voraussicht nach die Kriterien für das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landeshochschulgesetz, gehen wir zu deiner Sicherheit den Weg der absoluten Gewissheit. Sende uns hierzu deine Unterlagen, anhand derer wir gezielt das Erfüllen der Voraussetzungen prüfen können. Gerne kannst du parallel unser Unverbindlicher Studienstart nutzen, um dir bereits im Vorfeld einen umfassenden Einblick in das Studium zu verschaffen. Wichtig: Das 4-wöchige Probestudium ist nicht zu verwechseln mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3.
DEIN WEG INS STUDIUM
Fällt die Prüfung deiner Qualifikation positiv aus, steht deinem Wunschstudium nichts mehr im Wege - du hast die Sicherheit, deine Ziele mit der EHiP verwirklichen zu können. Solltest du bereits das Probestudium absolvieren, kannst du deinen Studienfortschritt nach Zulassung zum Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3 bequem fortsetzen und an deinen Lernerfolg anknüpfen. Andernfalls meldest du dich zu deinem Wunschstudium an. Volle Kraft voraus!
PRÜFEN DEINER UNTERLAGEN
Erfüllst du aller Voraussicht nach die Kriterien zur Teilnahme am Probestudium, gehen wir zu deiner Sicherheit den Weg der absoluten Gewissheit. Sende uns hierzu deine Unterlagen, anhand derer wir gezielt das Erfüllen der Voraussetzungen prüfen können. Gerne kannst du parallel unser 4-wöchiges Probestudium nutzen, um dir bereits im Vorfeld einen umfassenden Einblick in das Studium zu verschaffen. Wichtig: Das 4-wöchige Probestudium ist nicht zu verwechseln mit dem Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3.
DEIN WEG INS STUDIUM
Fällt die Prüfung deiner Qualifikation positiv aus, steht deinem Wunschstudium nichts mehr im Wege - du hast die Sicherheit, deine Ziele mit der EHiP verwirklichen zu können. Solltest du bereits das Probestudium absolvieren, kannst du deinen Studienfortschritt nach Zulassung zum Probestudium gemäß LHG §58 Absatz 3 bequem fortsetzen und an deinen Lernerfolg anknüpfen. Andernfalls meldest du dich zu deinem Wunschstudium an. Volle Kraft voraus!
Mache jetzt den ersten Schritt und lerne deine Studienberatung kennen
Wir unterstützen dich bei deiner Planung und dem Erreichen deiner Ziele sowohl vor als auch während deines Studiums - kompetent, individuell und persönlich. Hast Du Fragen über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus? Deinen Fragen sind keine Grenzen gesetzt:
Gemeinsam prüfen für deine Anrechnungsmöglichkeiten!
Gemeinsam finden wir die richtige Fördermöglichkeit!
Gemeinsam bereiten wir deine lückenlose Einschreibung vor!
Häufige Fragen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung führt über das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landeshochschulgesetz ins Bachelorstudium. Fachlich verwandt heißt: Deine Ausbildung und der Studiengang gehören zum selben Feld. Ob deine Ausbildung und deine Berufsjahre die Voraussetzungen erfüllen, prüft die Hochschule anhand deiner Unterlagen — kostenfrei und unverbindlich.
Gleichwertige Inhalte aus deiner Ausbildung können angerechnet werden; jede Leistung wird einzeln anhand von Inhalt und Umfang geprüft. Jeder angerechnete ECTS-Punkt senkt deine Studiengebühr um 45,00 Euro und deine Studiendauer um 30 Stunden. Den Antrag stellst du innerhalb von vier Wochen nach Studienstart; deine Nachweise — Ausbildungszeugnis, Rahmenlehrplan und Lebenslauf — kannst du schon vorher zusammenstellen.
Quelle: Allgemeine Studienbedingungen der EHiP, §XI, Stand 17.06.2026.
Dann führen andere Wege ins Studium: eine Aufstiegsfortbildung als Meister*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in oder staatlich geprüfte*r Techniker*in, eine schulische Hochschulreife oder eine Vorbildung aus dem Ausland. Welcher davon für dich trägt, klärt die Studienberatung anhand deiner Unterlagen — häufig ist ein Weg vorhanden, den man selbst nicht auf dem Schirm hatte.
Dein nächster Schritt
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Wenn du dir einen Überblick verschafft hast, hilft als Nächstes meist eines von beidem: die Studiengänge selbst oder ein Gespräch über deine Situation.
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Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
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