Mit diesen Infos bist du optimal vorbereitet!
Aufstiegs­stipendium im Fernstudium

Das Aufstiegs­stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es richtet sich an Menschen, die über den beruflichen Weg zum Studium kommen: abgeschlossene Berufs­ausbildung, Berufs­erfahrung, jetzt der erste akademische Abschluss. Wenn das deine Ausgangslage ist, gehörst du zur Zielgruppe — und nicht zu den Ausnahmen.

Zwei Merkmale machen es für ein Fernstudium besonders interessant: Es ist einkommensunabhängig, dein Verdienst spielt also keine Rolle, und es fördert ausdrücklich auch berufs­begleitende Studiengänge.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheiden die zuständigen Stellen; die Bedingungen und Sätze ändern sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.

Auf einen Blick

Worum es auf dieser Seite geht – und wo du was findest.

Aufstiegs­stipendium im Fernstudium

Das Aufstiegs­stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zum Aufstiegs­stipendium

Was das für ein berufs­begleitendes Studium bedeutet

Berufs­begleitend Studierende erhalten die Förderung in anderer Form als Vollzeitstudierende — die aktuellen Sätze und die Förderdauer stehen auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Zur berufs­begleitenden Förderung

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, ob das Aufstiegs­stipendium für dich infrage kommt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest.

Zum Beratungsangebot

Beruflich qualifiziert und bereit fürs Studium?

Wir sagen dir, was zu deinem Weg passt.

Ein Mann sitzt mit einer Bankkarte in der Hand auf dem Sofa vor einem Laptop auf dem Wohnzimmertisch.

Wer gefördert wird

Grundlage sind eine abgeschlossene Berufs­ausbildung und Berufs­erfahrung. Den Zugang eröffnen in der Regel drei Wege: eine besonders gute Abschlussprüfung, eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers beziehungsweise der Berufsschule. Anschließend folgt ein Auswahlverfahren mit schriftlichem Teil und Auswahlgespräch.

Gefördert wird das erste Hochschulstudium. Wer bereits einen akademischen Abschluss hat, kommt nicht infrage — dafür gibt es andere Wege, etwa die steuerliche Absetzbarkeit als Zweitausbildung.

Was das für ein berufs­begleitendes Studium bedeutet

Berufs­begleitend Studierende erhalten die Förderung in anderer Form als Vollzeitstudierende — die aktuellen Sätze und die Förderdauer stehen auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Wir nennen hier bewusst keine Beträge, weil sie regelmäßig angepasst werden und nur die Stiftung verbindlich Auskunft gibt: sbb-stipendien.de/aufstiegs­stipendium.

Wichtig für die Planung: Die Bewerbung ist vor Studienbeginn möglich und sinnvoll, das Verfahren braucht Zeit. Du kannst dich also bewerben, während du dich noch entscheidest — und dein Studium bei uns unabhängig davon jederzeit beginnen.

Kombinieren, nicht entweder-oder

Ein Aufstiegs­stipendium schließt andere Bausteine nicht aus. Häufig sinnvoll sind:

Sprich mit uns, bevor du rechnest

Unsere Studien­beratung geht die Frage, ob das Aufstiegs­stipendium für dich infrage kommt, gern persönlich mit dir durch — kostenfrei und unverbindlich, auch wenn du dich am Ende gegen ein Studium bei uns entscheidest. Beratungstermin vereinbaren oder direkt anrufen unter +49 7191 22985-10.

Einen ersten Überblick über deine Möglichkeiten bekommst du auch im Ratgeber Fernstudium finanzieren. Auf jeder Produktseite findest du zusätzlich den Finanzierungs-Check: ein paar kurze Fragen, danach siehst du, welche Wege für deine Situation infrage kommen — anonym und ohne Anmeldung.

Alles eine Frage der Finanzierung

Dein Finanzierungs-Check

Welche Finanzierungs­möglichkeiten zu dir passen könnten, hängt von deiner Lebens­situation, deinem bisherigen Bildungsweg und deiner geplanten Studien­organisation ab. Der Check gibt dir eine erste Orientierung zu Förderung, Arbeitgeberunterstützung, Anrechnung, steuerlicher Prüfung, Kredit und Zahlungs­modellen.

Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du sie am Ende ausdrücklich selbst übermittelst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.

Der Check betrachtet unter anderem:

  • BAföG und familienbezogene Leistungen
  • Aufstiegs- und Weiterbildungs­stipendium
  • weitere Stipendien
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Anrechnung und steuerliche Prüfung
  • KfW-Studienkredit und EHiP-Zahlungs­modelle

Je nach Situation 9 bis 14 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich

Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraus­setzungen noch berechnet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die zuständigen Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute beziehungsweise Finanzämter.

Häufige Fragen

Für Menschen mit abgeschlossener Berufs­ausbildung, die danach mindestens zwei Jahre gearbeitet haben und besondere berufliche Leistungen belegen können — und die ihr erstes Hochschulstudium aufnehmen. Berufs­begleitendes Studieren ist ausdrücklich vorgesehen und wird mit 3.045 Euro je Kalenderjahr gefördert; im Vollzeitstudium sind es 1.072 Euro monatlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu.

Stand 03.09.2026, Quelle: SBB — Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Nein, ein Stipendium ist ein Zuschuss und kein Darlehen.

Das richtet sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie. Belegt ist, dass ein Stipendium während des Elterngeldbezugs nicht auf das Elterngeld angerechnet wird — beides lässt sich also nebeneinander beziehen. Welche weiteren Kombinationen in deinem Fall tragen, klärst du am besten im Gespräch.

Stand 03.09.2026, Quelle: Familienportal des Bundes.

Ob eine Förderung in deinem Fall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Die Studien­beratung bereitet dich auf das Gespräch vor.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr