Anrechnung und Anerkennung - profitiere doppelt!

Du hast bereits erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen? Hast in der Vergangenheit bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule erbracht? Oder kannst eine Berufsausbildung vorweisen? Dann kannst du dir gleichwertige Vorleistungen für dein Studium anrechnen lassen - denn bei uns erfahren deine bisherigen Erfolge Wertschätzung. Damit profitierst du doppelt: Deine Studienzeit wird verkürzt und du reduziert deine Studiengebühren!

Pauschale und individuelle Anrechnung

Wir unterscheiden im Anerkennungsverfahren zwischen der individuellen und pauschalen Anrechnung. Die potenziellen Anrechnungsmöglichkeiten sind für dich vorteilhaft miteinander kombinierbar.

Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten

 

Leistungen aus einer Aus- oder Aufstiegsfortbildung:

  • Berufsausbildungen über die IHK und HWK
  • Fachwirte, Betriebswirte, Fachkaufmann*frau, Techniker, Meister der IHK und HWK
  • Vergleichbare Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (z.B. staatlich geprüfte Betriebswirte, Abschlüsse der VWA, Sparkassenakademien etc.)

Individuelle Anrechnungsmöglichkeiten

 

Folgende Möglichkeiten hast du im individuellen Anerkennungsverfahren:

  • Studienleistungen an anderen Hochschulen
  • Berufsausbildungen, die über andere zuständige Stelle als IHK und HWK laufen
  • Sonstige Weiterbildungsabschlüsse

Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten
Individuelle Anrechnungsmöglichkeiten

 

Leistungen aus einer Aus- oder Aufstiegsfortbildung:

  • Berufsausbildungen über die IHK und HWK
  • Fachwirte, Betriebswirte, Fachkaufmann*frau, Techniker, Meister der IHK und HWK
  • Vergleichbare Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (z.B. staatlich geprüfte Betriebswirte, Abschlüsse der VWA, Sparkassenakademien etc.)

 

Folgende Möglichkeiten hast du im individuellen Anerkennungsverfahren:

  • Studienleistungen an anderen Hochschulen
  • Berufsausbildungen, die über andere zuständige Stelle als IHK und HWK laufen
  • Sonstige Weiterbildungsabschlüsse

So funktioniert deine Online-Anrechnung

Nutze im ersten Schritt unseren Online-Antrag

Nutze im ersten Schritt unseren Online-Antrag

Mit unserem Online-Antrag kannst du kostenlos und unverbindlich durch uns prüfen lassen, welche Vorleistungen wir dir anrechnen können. Lade uns hierzu deine erforderlichen Nachweise als einfache Kopie hoch - und wir führen eine Vorabüberprüfung deiner Anrechnungsmöglichkeiten durch. Welche Unterlagen wir für deinen Anerkennungsgegenstand benötigen, findest du im weiteren Verlauf. Du kannst deinen Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sowohl vor deiner Anmeldung als auch während deines 4-wöchigen und kostenfreien Probestudiums stellen.

Erhalte dein Feedback zum Ergebnis

Erhalte dein Feedback zum Ergebnis

Nachdem wir die Vorabüberprüfung durchgeführt haben, erhältst du von uns eine Nachricht samt dem Ergebnis. Hier kannst du detailliert einsehen, welche Vorleistungen auf Grundlage deiner eingereichten Unterlagen anrechenbar sind. Außerdem erfährst du, wie viele ECTS-Punkte du einsparst und wie sich dies auf deine Studiendauer und Studiengebühren positiv auswirkt. Übrigens: Pro angerechnetem ECTS-Punkt reduzierst du deine Studiendauer um 30 Stunden und sparst 45,00 €.

Jetzt geht es zur finalen Anerkennung

Jetzt geht es zur finalen Anerkennung

Nun müssen wir das Ergebnis noch rechtlich absichern, indem du uns postalisch beglaubigte Kopien deiner Dokumente zusendest. Stimmen die postalisch eingereichten Dokumente mit der Vorabüberprüfung überein, nimmt der Prüfungsausschuss deinen Antrag final ab und du erhältst deinen Anerkennungsbescheid. Mit deiner Immatrikulation werden deine angerechneten Leistungen auf deine Leistungsübersicht angerechnet - und jetzt haben sich deine Studiendauer und -gebühren offiziell reduziert.

Tipp: Für amtliche Beglaubigungen kannst du dich an folgende Stellen wenden: Rathäuser/Bürgerämter, Ortsbürgermeister*innen, Kreisverwaltungen, Pfarrämter, Gerichte, Notare und Notarinnen. Beglaubigte Kopien werden auch anerkannt, wenn die Kopie von der Stelle angefertigt und abgestempelt wird, die auch das Original ausgestellt hat, z.B. Schulen, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Universitäten.

Was brauchen wir von dir?

Im Folgenden erfährst du, welche Unterlagen zunächst als einfache Kopien die Grundlage zur Vorabüberprüfung deiner Anrechnungsmöglichkeiten bilden.

Bei Studienleistungen an anderen Hochschulen
  • Leistungsnachweise über die erzielten Studienleistungen und zeitlichen Umfang (SWS/Stundenzahl/ECTS)
  • Übersicht der Inhalte (z.B. Modulhandbuch, Studien- oder Prüfungsordnung)
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

Bei Leistungen aus einer Aufstiegsfortbildung (z.B. Fachwirt*in, Techniker*in, Meister*in etc.)
  • Zeugnis als Nachweis zum bestandenen Fortbildungsabschluss
  • Rahmenlehrplan der Aufstiegsfortbildung bzw. Darstellung der vermittelten fachlichen Inhalte
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

Bei Inhalten aus der Berufsausbildung
  • Ausbildungszeugnis
  • Rahmenlehrplan bzw. Darstellung der vermittelten Ausbildungsinhalte
  • Tabellarischer Lebenslauf

*Für die finale Abnahme behalten wir uns es vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern.

ZEIT UND GELD SPAREN?

ZEIT UND GELD SPAREN?

Anrechnung im 4-wöchigen Probestudium

{bar}Anrechnung im 4-wöchigen Probestudium{/bar}

Innerhalb deines kostenfreien Probestudiums können wir dein Anerkennungsverfahren ebenso in die Wege leiten. Lass uns zeitnah deine Dokumente zukommen und wir prüfen deine Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen. Bei positiven Ergebnis übermitteln wir dir den Anerkennungsbescheid und tragen deine angerechneten Vorleistungen in deine Leistungsübersicht ein. Deine Studiendauer und -gebühr wird gemäß des Verfahrens angepasst.

Du hast Fragen zu Anrechnung und Anerkennung?

Du hast Fragen zu Anrechnung und Anerkennung?

Unsere Studienberatung steht dir mit Rat und Tat zur Seite!