Studieren mit Neurodivergenz
ADHS, Autismus-Spektrum, ausgeprägte Reizempfindlichkeit: welche Struktur das Studium vorgibt und welche du selbst setzt.
Eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, eine Reha- oder Behandlungsphase: Solche Umstände verändern nicht, was du fachlich kannst – wohl aber die Bedingungen, unter denen du eine Prüfung ablegst.
Dafür gibt es den Nachteilsausgleich. Er stellt gleiche Chancen her, indem er die Prüfungsbedingungen anpasst – nicht die fachlichen Anforderungen. Diese Seite erklärt, was das bedeutet und wie das Verfahren abläuft.
Der Nachteilsausgleich passt die Rahmenbedingungen einer Prüfung an deine Situation an. Die zu erbringende Leistung bleibt dieselbe.
Ziel ist, dass du dein fachliches Können unter fairen Bedingungen zeigen kannst.
Lernziele, Prüfungsinhalte und akademische Maßstäbe bleiben unverändert – genau das macht deinen Abschluss gleichwertig.
Was möglich ist, richtet sich nach den geltenden Hochschulregelungen und wird anhand deiner Nachweise im Einzelfall geprüft.
Der Weg ist derselbe, unabhängig davon, worauf sich dein Bedarf gründet.
Du wendest dich an die Studienbetreuung – am besten, bevor die Prüfung ansteht. Je früher, desto mehr Verfahren stehen offen.
Welche Unterlagen die Hochschule benötigt, erfährst du dort. Sie werden im dafür vorgesehenen Verfahren verarbeitet.
Die Hochschule prüft anhand der geltenden Regelungen und teilt dir mit, welche Bedingungen für deine Prüfung gelten.
Vieles, was anderswo einen Antrag braucht, ist im Fernstudium schon der Normalfall.
Der reguläre Studienalltag ist digital organisiert – Wege zum Campus entfallen.
Lernphasen legst du selbst, auch in Abschnitten, die zu deinem Befinden passen.
Für dein Bachelorstudium stehen bis zu 72 Monate zur Verfügung – ohne Mehrkosten.
Die Hochschule, anhand der geltenden Studien- und Prüfungsregelungen und deiner Nachweise. Es ist ein geregeltes Verfahren mit festen Maßstäben, keine Einzelfallgunst.
So früh wie möglich – am besten, sobald du weißt, dass eine Prüfung ansteht. Manche Anpassungen brauchen organisatorischen Vorlauf.
Nein. Angepasst werden die Bedingungen, unter denen du die Leistung erbringst – nicht die Leistung selbst. Dein Abschluss ist derselbe wie der aller anderen Absolventinnen und Absolventen.
Auch vorübergehende Beeinträchtigungen können berücksichtigt werden. Welche Nachweise dafür nötig sind und was möglich ist, klärt die Studienbetreuung mit dir.
Für die Studienwahl und die Zulassung ist sie ohne Belang. Für den Nachteilsausgleich gehören Nachweise zum geregelten Verfahren; sie werden dort und nur dort verarbeitet.
Ein Nachteilsausgleich kommt aus ganz unterschiedlichen Anlässen infrage.
ADHS, Autismus-Spektrum, ausgeprägte Reizempfindlichkeit: welche Struktur das Studium vorgibt und welche du selbst setzt.
Früh-, Spät- und Nachtdienst, Rufbereitschaft, Pflegezeiten: wie Lernzeit, Prüfungen und Betreuung dazu passen.
Die Übersicht darüber, was chronische Erkrankung, Behinderung oder eine Reha-Phase für ein Studium bedeuten.
Wenn du weißt, in welche fachliche Richtung es gehen soll, findest du im Studiengangskatalog den passenden Bachelor. Wenn zuerst offen ist, wie das Studium in deinen Alltag passt, fordere die Studieninformationen an – oder sprich mit der Studienberatung.
Ob Studiengang, Hochschulzugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr