Nachteils­ausgleich im Studium: Verfahren und Nachweise

Eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, eine Reha- oder Behandlungsphase: Solche Umstände verändern nicht, was du fachlich kannst – wohl aber die Bedingungen, unter denen du eine Prüfung ablegst.

Dafür gibt es den Nachteils­ausgleich. Er stellt gleiche Chancen her, indem er die Prüfungsbedingungen anpasst – nicht die fachlichen Anforderungen. Diese Seite erklärt, was das bedeutet und wie das Verfahren abläuft.

Was ein Nachteils­ausgleich anpasst – und was gleich bleibt

Der Nachteils­ausgleich passt die Rahmen­bedingungen einer Prüfung an deine Situation an. Die zu erbringende Leistung bleibt dieselbe.

Gleiche Chancen

Ziel ist, dass du dein fachliches Können unter fairen Bedingungen zeigen kannst.

Gleiche Anforderungen

Lernziele, Prüfungsinhalte und akademische Maßstäbe bleiben unverändert – genau das macht deinen Abschluss gleichwertig.

Geregeltes Verfahren

Was möglich ist, richtet sich nach den geltenden Hochschulregelungen und wird anhand deiner Nachweise im Einzelfall geprüft.

So läuft es ab

Der Weg ist derselbe, unabhängig davon, worauf sich dein Bedarf gründet.

1. Ansprechen

Du wendest dich an die Studien­betreuung – am besten, bevor die Prüfung ansteht. Je früher, desto mehr Verfahren stehen offen.

2. Nachweise

Welche Unterlagen die Hochschule benötigt, erfährst du dort. Sie werden im dafür vorgesehenen Verfahren verarbeitet.

3. Entscheidung

Die Hochschule prüft anhand der geltenden Regelungen und teilt dir mit, welche Bedingungen für deine Prüfung gelten.

Was ohnehin für alle gilt

Vieles, was anderswo einen Antrag braucht, ist im Fernstudium schon der Normalfall.

Freie Ortswahl

Der reguläre Studienalltag ist digital organisiert – Wege zum Campus entfallen.

Eigene Zeiteinteilung

Lernphasen legst du selbst, auch in Abschnitten, die zu deinem Befinden passen.

Zeitlicher Spielraum

Für dein Bachelor­studium stehen bis zu 72 Monate zur Verfügung – ohne Mehrkosten.

Häufige Fragen

Die Hochschule, anhand der geltenden Studien- und Prüfungsregelungen und deiner Nachweise. Es ist ein geregeltes Verfahren mit festen Maßstäben, keine Einzelfallgunst.

So früh wie möglich – am besten, sobald du weißt, dass eine Prüfung ansteht. Manche Anpassungen brauchen organisa­torischen Vorlauf.

Nein. Angepasst werden die Bedingungen, unter denen du die Leistung erbringst – nicht die Leistung selbst. Dein Abschluss ist derselbe wie der aller anderen Absolventinnen und Absolventen.

Auch vorübergehende Beeinträchtigungen können berücksichtigt werden. Welche Nachweise dafür nötig sind und was möglich ist, klärt die Studien­betreuung mit dir.

Für die Studienwahl und die Zulassung ist sie ohne Belang. Für den Nachteils­ausgleich gehören Nachweise zum geregelten Verfahren; sie werden dort und nur dort verarbeitet.

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Dein nächster Schritt

Wenn du weißt, in welche fachliche Richtung es gehen soll, findest du im Studiengangskatalog den passenden Bachelor. Wenn zuerst offen ist, wie das Studium in deinen Alltag passt, fordere die Studien­informationen an – oder sprich mit der Studien­beratung.

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Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

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