Studieren mit einem eigenen Weg

Nicht jeder Bildungsweg verläuft gerade. Ausbildung statt Abitur, ein abgebrochenes Studium, Jahre im Beruf, eine Familienphase dazwischen: Das ist kein Makel, den man erklären muss, sondern Erfahrung, die im Studium etwas wert sein kann.

Mehrere Wege führen ins Studium

Welcher Weg für dich gilt, hängt von deiner Vorbildung ab. Die Studiengänge werden ohne Auswahlverfahren nach Noten vergeben.

Schulische Hochschul­reife

Abitur, Fachabitur oder fachgebundene Hochschul­reife.

Berufliche Qualifikation

Meisterin, Fachwirt, staatlich geprüfte Technikerin und vergleichbare Abschlüsse.

Berufs­ausbildung mit Erfahrung

Mit einer fachlich passenden Ausbildung und einschlägiger Berufs­erfahrung führt ein Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landes­hochschul­gesetz ins Studium.

Was du schon mitbringst, kann zählen

Bereits erbrachte Studien- oder Weiterbildungsleistungen können auf dein Studium angerechnet werden. Geprüft wird jede Leistung einzeln.

Anrechnung

Was anerkannt wird, richtet sich nach Inhalt und Umfang der Vorleistung und wird im Einzelfall geprüft.

Berufs­erfahrung

Sie kann für den Zugang zählen – für die Anrechnung gelten eigene Maßstäbe.

Antrag

Den Weg zur Prüfung deiner Vorleistungen erklärt dir die Studien­betreuung.

Wenn der Weg eine Pause hatte

Ein abgebrochenes Studium oder Jahre ohne Bildungsabschluss schließen nichts aus. Entscheidend ist, was du heute nachweisen kannst.

Kein Zeitlimit

Wann deine Vorbildung erworben wurde, ist für den Zugang ohne Belang.

Studienstart jederzeit

Der Start ist unabhängig von Semesterterminen möglich, sobald deine Unterlagen geprüft sind.

Beratung vorab

Welcher Zugangsweg für dich gilt, klärt die Studien­beratung kostenfrei mit dir.

Häufige Fragen

Zwei berufliche Wege führen ohne schulische Hochschul­reife ins Bachelor­studium: eine Aufstiegs­fortbildung als Meister*in, Fachwirt*in, Betriebswirt*in oder staatlich geprüfte*r Techniker*in sowie eine Berufs­ausbildung mit einschlägiger Berufs­erfahrung, die über ein Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landes­hochschul­gesetz ins Studium führt. Dazu kommt der Weg über eine Vorbildung aus dem Ausland.

Für den Zugang kann sie zählen. Für die Anrechnung auf das Studium gelten eigene Maßstäbe; jede Vorleistung wird einzeln geprüft.

Für die Zulassung spielt ein Abbruch keine Rolle — dein Zugangsweg ergibt sich aus deinen Nachweisen, nicht aus deinem bisherigen Verlauf. Für dein Studium kann er sogar von Vorteil sein: Bereits erbrachte Studienleistungen können anerkannt werden, wenn die Inhalte gleichwertig sind. Jeder anerkannte ECTS-Punkt senkt deine Studiengebühr um 45,00 Euro und deine Studiendauer um 30 Stunden. Bring dafür Leistungsnachweise, Modulhandbuch und Lebenslauf mit.

Quelle: Allgemeine Studien­bedingungen der EHiP, §XI, Stand 17.06.2026.

Über das Probestudium nach § 58 Absatz 3 Landes­hochschul­gesetz startest du mit einer fachlich passenden Berufs­ausbildung und einschlägiger Berufs­erfahrung direkt ins Studium und sammelst vom ersten Tag an ECTS-Punkte. Das Gesetz sieht dafür zwei bis vier Semester vor; erreichst du in dieser Zeit die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegte Punktzahl, führst du dein Studium regulär fort. Die Studien­beratung erklärt dir Ablauf und Umfang für deinen Studiengang.

Quelle: § 58 Abs. 3b LHG Baden-Württemberg.

Dein nächster Schritt

Welcher Zugangsweg für dich gilt, steht auf der Seite zu den Voraus­setzungen. Wenn die fachliche Richtung im Vordergrund steht, führt der Studiengangskatalog weiter.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Offene Fragen sind ein guter Grund für ein Gespräch

Ob Studiengang, Hochschul­zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie ein Studium in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr