Inhaltlich vergleichbar.
Die Lernziele und Themen deiner Vorleistung decken sich im Wesentlichen mit dem Modul oder Inhalt, auf den angerechnet werden soll.
EHiP Academy · Anrechnung & Anerkennung
Du hast schon studiert, eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen oder eine Ausbildung gemacht? Dann kannst du prüfen lassen, ob diese Leistungen auf deine akademische Weiterbildung angerechnet werden – und dadurch Umfang, Dauer und Gebühren sinken.
Anrechnung heißt: Leistungen, die du bereits erbracht hast, werden auf die Inhalte deiner akademischen Weiterbildung angerechnet. Du musst sie nicht ein zweites Mal absolvieren. Geprüft werden dafür drei Dinge – ob die Inhalte vergleichbar sind, ob sie dem akademischen Niveau entsprechen und ob der Umfang in ECTS gleichwertig ist.
Diese Seite ist für dich, wenn du Studienleistungen einer anderen Hochschule, eine Aufstiegsfortbildung (etwa Fachwirt*in, Techniker*in, Meister*in) oder Inhalte deiner Berufsausbildung mitbringst und wissen willst, ob sich das lohnt. Die Entscheidung, die du hier vorbereitest: Reiche ich einen Antrag ein – und mit welchen Unterlagen?
An der EHiP Academy läuft die Prüfung individuell und vor deinem Start: Du kannst den Antrag schon in der 14-tägigen kostenfreien Testphase stellen. Fällt die Prüfung positiv aus, erhältst du einen Anrechnungsbescheid, und Dauer sowie Gebühren deiner Weiterbildung werden entsprechend angepasst.
Drei Kriterien entscheiden, ob eine Leistung angerechnet werden kann. Alle drei müssen erfüllt sein.
Die Lernziele und Themen deiner Vorleistung decken sich im Wesentlichen mit dem Modul oder Inhalt, auf den angerechnet werden soll.
Die Leistung entspricht dem Anspruch einer Hochschule – bei Studienleistungen ist das gegeben, bei Fortbildungen und Ausbildungen wird es anhand der Lehrpläne bewertet.
Der Arbeitsaufwand deiner Vorleistung ist mit dem ECTS-Umfang des Moduls vergleichbar. Stundenzahlen, SWS oder ECTS aus deinen Nachweisen dienen als Grundlage.
Vom ersten Blick auf deine Unterlagen bis zum Bescheid – in vier Schritten, die du alle vor deinem verbindlichen Start abschließen kannst.
1
Für die Vorabprüfung genügen einfache Kopien: Leistungsnachweise, Lehrpläne oder Modulbeschreibungen und ein tabellarischer Lebenslauf.
2
Über den Online-Antrag lädst du deine Unterlagen hoch und gibst an, für welche Weiterbildung du die Anrechnung prüfen lassen willst.
3
Wir prüfen Inhalt, Niveau und Umfang deiner Vorleistungen gegen die Inhalte der Weiterbildung – transparent und nachvollziehbar.
4
Bei positivem Ergebnis erhältst du deinen Anrechnungsbescheid. Die anerkannten Leistungen stehen in deiner Leistungsübersicht, Dauer und Gebühren werden angepasst.
Für die finale Abnahme behalten wir uns vor, amtlich beglaubigte Kopien nachzufordern. Für die Vorabprüfung brauchst du sie nicht.
Je nachdem, woher deine Vorleistung stammt, brauchen wir andere Nachweise. Ein tabellarischer Lebenslauf gehört immer dazu.
Leistungsnachweise mit Umfang (SWS, Stunden oder ECTS) · Übersicht der Inhalte, zum Beispiel Modulhandbuch oder Studien- und Prüfungsordnung · tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss (Fachwirt*in, Techniker*in, Meister*in und vergleichbare) · Rahmenlehrplan oder Darstellung der vermittelten Inhalte · tabellarischer Lebenslauf
Ausbildungszeugnis · Rahmenlehrplan oder Darstellung der vermittelten Ausbildungsinhalte · tabellarischer Lebenslauf
Anrechnung funktioniert in beide Richtungen. Was du in einer akademischen Weiterbildung der EHiP Academy erwirbst, kann auf ein umfangreicheres Academy-Diplom oder – nach individueller Prüfung durch die Hochschule – auf ein späteres Studium angerechnet werden. ECTS machen deinen Aufwand dafür nachvollziehbar.
Ein automatischer Anspruch auf Anrechnung besteht nicht. Ob und in welchem Umfang Leistungen berücksichtigt werden, richtet sich nach den hochschulischen Regelungen des konkreten Studiengangs und wird für jeden Fall einzeln geprüft.
Studienleistungen anderer Hochschulen, Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung und Inhalte einer Berufsausbildung – sofern sie inhaltlich vergleichbar sind, dem akademischen Niveau entsprechen und im Umfang gleichwertig sind. Ob das zutrifft, ergibt die individuelle Prüfung.
Ja. Werden Leistungen angerechnet, musst du die entsprechenden Inhalte nicht mehr absolvieren – Dauer und Gebühren deiner Weiterbildung werden angepasst. Die Anpassung steht in deinem Anrechnungsbescheid.
Für die Vorabprüfung nicht – einfache Kopien genügen. Für die finale Abnahme können amtlich beglaubigte Kopien nachgefordert werden.
Du kannst das Verfahren innerhalb deiner 14-tägigen kostenfreien Testphase in die Wege leiten. Sende deine Unterlagen frühzeitig, dann hast du Klarheit über deinen Weg, bevor Kosten entstehen.
Das ist möglich, wird aber immer für den konkreten Studiengang geprüft. ECTS aus ausgewiesenen Angeboten sind die Grundlage dafür; einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Wie die Ladder von der Weiterbildung zum Studium aussieht, zeigt die Seite Von der Weiterbildung zum Studium.
Der Online-Antrag dauert wenige Minuten. Wenn du vorher wissen willst, ob sich ein Antrag lohnt, schreib der Studienberatung – wir schauen gemeinsam auf deine Unterlagen.
Ob Weiterbildung, Zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie eine Weiterbildung in deinen Alltag passt: Unsere Studienberatung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr