EHiP Academy · Geförderte Weiterbildung

Von der Weiterbildung
zum Bachelor

Eine geförderte akademische Weiterbildung kann mehr sein als ein einzelner Schritt: Mit ECTS auf Hochschul­niveau legst du eine Grundlage, die du später weiterdenken kannst – bis zum Academy-Diplom und, nach Prüfung, ins Bachelor­studium.

ECTS bei ausgewiesenen Angeboten
Diplom mit 10 bis 45 ECTS
Anrechnung nach individueller Prüfung
Kein automatischer Anspruch

Der Weg in drei Sätzen

Akademische Weiterbildungen der EHiP Academy schließen bei ausgewiesenen Angeboten mit ECTS-Punkten ab. Diese Punkte machen dein Lernergebnis transparent und vergleichbar – und sie sind die Grundlage, wenn du später prüfen lässt, ob deine Leistungen auf ein Bachelor­studium angerechnet werden können.

Diese Seite ist für dich, wenn du heute eine geförderte Weiterbildung planst und wissen willst, was daraus morgen werden kann. Die Entscheidung, die du hier vorbereitest: Reicht mir ein Zertifikat, will ich bis zum Diplom weitergehen – oder ist der Bachelor mein Ziel?

Was du wissen solltest: Eine Anrechnung ist möglich, aber nie automatisch. Ob und in welchem Umfang Leistungen berücksichtigt werden, prüft die Hochschule für den konkreten Studiengang. Was du steuern kannst: heute ein Angebot mit ausgewiesenen ECTS wählen und deine Nachweise sauber sammeln.

Schritt für Schritt zur akademischen Qualifikation

Drei Stufen, die aufeinander aufbauen – jede kann für sich ein Ziel sein.

1

Geförderte Weiterbildung mit ECTS

Du startest mit einem Hochschul­zertifikat (CBS, mindestens 10 ECTS) – gefördert, wenn dein Kostenträger zustimmt.

2

Academy-Diplom

Du baust dein Kompetenzprofil zu einem Diplom (DBS, je nach Programm 10 bis 45 ECTS) aus.

3

Bachelor mit Anrechnung

Wird ein Bachelor­studium für dich interessant, kannst du die Anrechnung deiner ECTS beantragen – geprüft für den konkreten Studiengang.

ECTS und bereits erbrachte Hochschulleistungen bedeuten nicht automatisch, dass eine Leistung auf einen späteren Studiengang angerechnet wird. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, richtet sich nach den hochschulischen Regelungen und wird individuell geprüft.

Was ECTS dir konkret bringen

Drei Gründe, heute auf ein Angebot mit ausgewiesenen ECTS zu achten.

Vergleichbarkeit.

ECTS machen deinen Aufwand europaweit vergleichbar – für Arbeitgeber und für Hochschulen.

Anschlussfähigkeit.

ECTS sind die Grundlage jeder Anrechnungsprüfung – ohne sie lässt sich eine Leistung kaum einordnen.

Planbarkeit.

Du weißt vor dem Start, welchen Umfang deine Weiterbildung hat und was am Ende dokumentiert ist.

So gehst du vor, wenn der Bachelor dein Ziel ist

Vier Schritte, die du heute schon planen kannst – auch wenn der Bachelor erst in ein paar Jahren ansteht.

1

Gefördert starten

Wähle ein Angebot mit ausgewiesenen ECTS und kläre den Förderweg – Bildungs­gutschein, Arbeitgeber oder Eigenfinanzierung.

2

ECTS sammeln

Schließe die Weiterbildung ab und bewahre Zertifikat und Leistungsübersicht auf – sie sind deine Nachweise.

3

Anrechnung beantragen

Wird das Studium konkret, stellst du den Online-Antrag zur Anerkennung deiner Vorleistungen – mit einfachen Kopien für die Vorabprüfung.

4

Studium mit Anrechnung

Bei positiver Prüfung werden deine Leistungen berücksichtigt – du musst sie nicht erneut erbringen.

Online-Antrag zur Anerkennung von Vorleistungen

Geförderte Weiterbildung

Dein Förderweg-Check

Welcher Förderweg für dich in Betracht kommt, hängt vor allem davon ab, wo du beruflich gerade stehst. Der Check ordnet ein, welche Wege prüfenswert sind, was dafür noch geklärt werden muss und wer am Ende entscheidet. Er sagt dir ausdrücklich nicht, ob du gefördert wirst – das kann er nicht.

Deine Antworten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert und nicht für Analyse- oder Marketingzwecke verwendet. An die EHiP gelangen sie nur, wenn du am Ende ausdrücklich selbst Kontakt aufnimmst — das ist freiwillig und für das Ergebnis nicht nötig.

Der Check betrachtet:

  • Bildungs­gutschein nach §81 SGB III für Arbeitsuchende und bei gefährdetem Arbeitsplatz
  • Förderung für Beschäftigte nach §82 SGB III (oft QCG-Förderung genannt)
  • Qualifizierungsgeld nach §82a SGB III bei strukturwandelbedingtem Bedarf
  • Beteiligung oder Übernahme durch den Arbeitgeber
  • Selbstfinanzierung mit Ratenzahlung

Je nach Situation 3 bis 5 kurze Fragen · rund zwei Minuten · keine Kontaktdaten erforderlich

Der Check liefert eine unverbindliche Vorab-Orientierung und keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Er prüft weder alle Voraus­setzungen noch begründet er einen Anspruch. Verbindlich entscheiden die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, weitere Kostenträger beziehungsweise das Finanzamt.

Häufige Fragen zum Weg ins Studium

Ja, das ist möglich. Die Weiterbildung ersetzt aber kein Studium: Ob deine ECTS auf ein Bachelor­studium angerechnet werden, prüft die Hochschule individuell für den konkreten Studiengang. Wie das läuft, erklärt Anrechnung & Anerkennung.

Vom Hochschul­zertifikat (mindestens 10 ECTS) über das Academy-Diplom (je nach Programm 10 bis 45 ECTS). Welche Angebote sich wie kombinieren lassen, besprichst du mit der Studien­beratung.

Für das Bachelor-Fernstudium gelten hochschulrechtliche Zulassungsregeln – anders als für die Academy. Auch ohne Abitur gibt es Wege; welche, steht auf den Seiten zum Bachelor-Fernstudium.

Angerechnete Leistungen musst du im Studium nicht erneut erbringen – das kann den Umfang reduzieren. Wie viel, ergibt die Prüfung im Einzelfall; ein pauschales Versprechen gibt es nicht.

Heute gefördert starten, morgen weiterdenken

Kläre zuerst deinen Förderweg – und behalte den Bachelor als Option im Blick. Die Studien­beratung zeigt dir, welche Angebote mit ECTS dafür am besten passen.

Vier Mitarbeitende der EHiP-Studienbetreuung im Büro der Hochschule

Du musst noch nicht alle Antworten haben.

Ob Weiterbildung, Zugang, mögliche Anrechnung von Vorleistungen, Finanzierung oder die Frage, wie eine Weiterbildung in deinen Alltag passt: Unsere Studien­beratung schaut mit dir auf deine Situation und klärt den nächsten sinnvollen Schritt.

Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 8–19 Uhr · Freitag 8–17 Uhr · Samstag 9–15 Uhr